Mund-Nasen-Maske mit roter Aufschrift "Coronavirus"

Nachdem das Infektionsgeschehen im Rahmen der Corona-Pandemie in Schleswig-Holstein bisher zwar weiterhin auf relativ niedrigem Niveau gehalten werden kann, die Infektionszahlen im gesamten Bundesgebiet und in Europa aktuell jedoch wieder stark steigen, haben wir die Zugangsbeschränkungen zu unseren Dienstgebäuden seit Anfang Oktober wieder verschärfen müssen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen jedoch weiterhin in gewohntem Maße zur Beantwortung von Fragen als Ansprechpartner für Ihre Anliegen per Telefon, E-Mail oder auf dem Postwege zur Verfügung.

Der persönliche Besuch in unseren Dienstgebäuden ist ab sofort nur noch in besonderen Ausnahmefällen und nach vorheriger Terminabstimmung möglich, um das Infektionsrisiko weiterhin möglichst gering zu halten. Besucherinnen und Besucher unserer Dienstgebäude sind verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das Hygienekonzept der VAK, dessen zentraler Bestandteil die AHA-Regel (Abstand/Hygiene/Atemschutz) ist,  wird weiterhin umgesetzt. Für den Fall eines unabdingbaren persönlichen Besuchs in unseren Dienstgebäuden werden Ihnen die besonderen Maßnahmen und die Einhaltung der Vorgaben verpflichtend mitgeteilt.

Wir haben das Arbeiten im Homeoffice für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stark ausgebaut, so dass wir auch bei weiteren möglichen Beschränkungen und Einschränkungen durch Pandemieschutz-Vorgaben optimistisch sind, einen problemlosen Arbeitsablauf der Aufgaben der VAK auch zukünftig weitestgehend sicherstellen können.

Um Ihre Anliegen schnellstmöglich und reibungslos bearbeiten zu können bitten wir Sie, sich mit uns folgendermaßen in Verbindung zu setzen:

Schriftliche Mitteilungen für den Bereich Versorgung richten Sie bitte per E-Mail an die Adresse info@vak-sh.de oder aber auf dem Postwege.

Für Mitteilungen der Personalstellen der Mitglieder an die Bezügekasse bitten wir anstatt des Postwegs unser Mitgliederportal VAKdirekt zu nutzen. Fragen zum Mitgliederportal können Sie gern an Frau Trost, Tel. 0431/5701-128, richten.

Sonstige Mitteilungen an die Bezügekasse richten Sie bitte möglichst per Mail an die bekannten Adressen oder an bezuege@vak-sh.de.

Die Beihilfekasse der VAK erreichen Sie telefonisch unter den bekannten
Durchwahlnummern. Da die technischen Möglichkeiten der Vordruckbearbeitung noch nicht ausreichend funktional sind, bitten wir Sie, Ihre Beihilfeanträge wie gewohnt auf dem Postwege an uns zu richten.

Den Bereich Kommunales Personalmanagement erreichen Sie ebenfalls wie gewohnt per E-Mail und telefonisch.

Ihre VAK-Geschäftsführung

Hände tippen auf Tastatur

Die neue Personalnummer (8 Ziffern) wird durch das neue System automatisiert vergeben, sobald ein Beihilfeantrag ab dem 15.09.2020 eingereicht wird.

Bei der ersten Antragstellung mit dem neuen Kurzantrag oder im Falle von Veränderungen mit dem erweiterten Antrag ist die Angabe der alten Personalnummer (9 Ziffern) entbehrlich.

Kinderbonus 2020:

Mit dem Zweiten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) vom 29. Juni 2020 (BGBl. I S. 1512) wurde das Kindergeld für 2020 einmalig um 300 Euro erhöht (Kinderbonus 2020).

Für ein Kind, für das für den Monat September 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, wird für den Monat September 2020 ein Einmalbetrag in Höhe von 200 Euro und für den Monat Oktober 2020 ein Einmalbetrag in Höhe von 100 Euro gezahlt (§ 66 Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz [EStG] n. F.).

In diesen Fällen werden der erste Einmalbetrag in Höhe von 200 Euro mit der Bezüge-/Entgeltzahlung zum 30.09.2020 und der zweite Einmalbetrag in Höhe von 100 Euro mit der Bezüge-/Entgeltzahlung zum 30.10.2020 zur Auszahlung gebracht.

Ein Anspruch in Höhe der Einmalbeträge von insgesamt 300 Euro für das Kalenderjahr 2020 besteht auch für ein Kind, für das nicht für den Monat September 2020, jedoch für mindestens einen anderen Kalendermonat im Kalenderjahr 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht (§ 66 Abs. 1 Satz 2 EStG n. F.). In diesen Fällen erfolgt die Auszahlung der Einmalbeträge grundsätzlich in Höhe von 200 Euro mit der Bezüge-/Entgeltzahlung für den Monat November 2020 und in Höhe von 100 Euro mit der Bezüge-/Entgeltzahlung für den Monat Dezember 2020.

Weitere Informationen zum Kinderbonus 2020 (FAQ) finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-07-29-FAQ-Kinderbonus-Entlastungsbetrag.html

Holzpfosten am Meer bei Sonnenuntergang

Die Landesverordnung zur Änderung der Beihilfeverordnung wurde am 30.07.2020 im Gesetz-und Verordnungsblatt verkündet und tritt am 31.07.2020 in Kraft:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/Service/GVOBl/GVOBl/2020/gvobl_13_2020.pdf;jsessionid=D006AA13BDFF0D971CBD03B5147C82F1.delivery2-replication?__blob=publicationFile&v=2

Bitte beachten Sie insbesondere die Erhöhung der Höchstbeträge zu den beihilfefähigen Aufwendungen für Heilmittel (Anlage 4), die Änderungen im Bereich der Vorsorge (§ 14) sowie im Bereich der Stationären Pflege (§ 12 c).

Wort INFO in Sprechblase auf rotem Hintergrund

Nachdem das Infektionsgeschehen im Rahmen der Corona-Pandemie in Schleswig-Holstein weiterhin auf relativ niedrigem Niveau gehalten werden kann, möchten wir unseren Mitgliedern und deren Beschäftigten nunmehr wieder in gewohntem Maße zur Beantwortung von Fragen als Ansprechpartner für Ihre Anliegen zur Verfügung stehen.

Daher erreichen Sie uns bzw. Ihre persönlichen Ansprechpartnerinnen und –partner seit dem 15.06.2020 mit wenigen Einschränkungen wieder vollumfänglich.

Allerdings ist der persönliche Besuch in unserem Dienstgebäude weiterhin nur eingeschränkt möglich, um das Infektionsrisiko weiterhin möglichst gering zu halten. Sollte ein persönlicher Austausch zwingend erforderlich sein, können Sie mit Ihrer/m gewünschten Ansprechpartner/in im Vorwege einen Gesprächstermin vereinbaren. Unter Berücksichtigung des Hygienekonzeptes der VAK wird es dann möglich sein, den persönlichen Kontakt in unserem Hause wahrzunehmen.

Da auch weiterhin zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeitweise im Homeoffice arbeiten, empfehlen wir weiterhin, Ihre schriftlichen Anträge und Anliegen wie folgt an uns heranzutragen, damit die weitere Bearbeitung möglichst schnell vorgenommen werden kann:

Schriftliche Mitteilungen für den Bereich Versorgung richten Sie bitte per E-Mail an die Adresse info@vak-sh.de oder aber auf dem Postwege.

Für Mitteilungen der Personalstellen der Mitglieder an die Bezügekasse bitten wir anstatt des Postwegs unser Mitgliederportal VAKdirekt zu nutzen. Fragen zum Mitgliederportal können Sie gern an Herrn Luhmann, Tel. 0431/5701-283, richten.

Sonstige Mitteilungen an die Bezügekasse sowie Anfragen an die Landesfamilienkasse richten Sie bitte möglichst per Mail an die bekannten Adressen oder an bezuege@vak-sh.de oder landesfamilienkasse@vak-sh.de.

Die Beihilfekasse der VAK erreichen Sie telefonisch unter den bekannten
Durchwahlnummern. Da die technischen Möglichkeiten der Vordruckbearbeitung noch nicht ausreichend funktional sind, bitten wir Sie, Ihre Beihilfeanträge wie gewohnt auf dem Postwege an uns zu richten.

Den Bereich Neue Geschäftsfelder erreichen Sie ebenfalls wie gewohnt per E-Mail und telefonisch.

Ausrufezeichen in Sprechblase auf gelbem Hintergrund

Wie bereits mit Sonderrundschreiben vom 16.03.2020, 20.04.2020 und 08.05.2020 allen Mitgliedern mitgeteilt, haben wir uns als Ihr Kommunaler Dienstleister sehr intensiv mit den möglichen Auswirkungen durch das Corona-Virus befasst. Die intern bei der VAK getroffenen Maßnahmen haben sich bewährt, sodass wir auch weiterhin unsere Leistungen, insbesondere die Versorgungszahlungen, Beihilfezahlungen, sowie die Zahlung von Besoldung, Entgelt und Kindergeld, in vollem Umfange sicherstellen können. Auch die weiteren Angebote, z.B. Personaldienstleistungen, können nahezu ohne Einschränkungen weiterhin angeboten und gewährleistet werden. Wir sind bestrebt, unter Einhaltung der aktuellen Kontaktbeschränkungen die Erreichbarkeit der VAK behutsam wieder auszudehnen.

Um eine mögliche Ansteckung mit dem Virus zu vermeiden, haben wir die bestehenden Zugangsbeschränkungen zu unseren Dienstgebäuden bis zunächst 14.06.2020 verlängert. Allerdings ist eine persönliche Kontaktaufnahme in besonderen Einzelfällen nach vorheriger Terminabstimmung nunmehr möglich. Um die Ansteckungsgefahren mit dem Virus zu begrenzen, bitten wir Sie weiterhin, Ihre Anliegen, Mitteilungen und Anträge wie bislang schriftlich, per E-Mail oder telefonisch an uns zu richten. Bitte beachten Sie hierzu insbesondere die nachfolgenden Hinweise zu den einzelnen Bereichen.

Schriftliche Mitteilungen für den Bereich Versorgung richten Sie bitte per E-Mail an die Adresse info@vak-sh.de oder aber auf dem Postwege.

Für Mitteilungen der Personalstellen der Mitglieder an die Bezügekasse bitten wir anstatt des Postwegs unser Mitgliederportal VAKdirekt zu nutzen. Fragen zum Mitgliederportal können Sie gern an Herrn Luhmann, Tel. 0431/5701-283, richten.

Sonstige Mitteilungen an die Bezügekasse sowie Anfragen an die Landesfamilienkasse richten Sie bitte möglichst per Mail an die bekannten Adressen oder an bezuege@vak-sh.de oder landesfamilienkasse@vak-sh.de.

Die Beihilfekasse der VAK erreichen Sie telefonisch unter den bekannten
Durchwahlnummern. Da die technischen Möglichkeiten der Vordruckbearbeitung noch nicht ausreichend funktional sind, bitten wir Sie, Ihre Beihilfeanträge wie gewohnt auf dem Postwege an uns zu richten.

Den Bereich Neue Geschäftsfelder erreichen Sie ebenfalls wie gewohnt per E-Mail und telefonisch.

An dieser Stelle möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Auskünfte teilweise nur eingeschränkt gegeben werden können, sofern hierfür Einsichtnahme in die persönlichen Akten erforderlich ist. Wir bitten hierfür bereits im Vorwege um Verständnis.

Ausrufezeichen in Sprechblase auf gelbem Hintergrund

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Mitglieder,

wir haben uns als Ihr Kommunaler Dienstleister sehr intensiv mit den möglichen Auswirkungen durch das Corona-Virus befasst und Ihnen daher erneut ein Sonderrundschreiben über die Auswirkungen der Corona-Pandemie zur Verfügung gestellt:

Sonderrundschreiben_Auswirkungen der Corona-Pandemie

Ausrufezeichen in Sprechblase auf gelbem Hintergrund

Wie bereits mit Sonderrundschreiben vom 16.03.2020 ,20.04.2020 und 08.05.2020 allen Mitgliedern mitgeteilt, haben wir uns als Ihr Kommunaler Dienstleister sehr intensiv mit den möglichen Auswirkungen durch das Corona-Virus befasst. Die intern bei der VAK getroffenen Maßnahmen haben sich bewährt, sodass wir auch weiterhin unsere Leistungen, insbesondere die Versorgungszahlungen, Beihilfezahlungen, sowie die Zahlung von Besoldung, Entgelt und Kindergeld, in vollem Umfange sicherstellen können. Auch die weiteren Angebote, z.B. Personaldienstleistungen können nahezu ohne Einschränkungen weiterhin angeboten und gewährleistet werden.

Um eine mögliche Ansteckung mit dem Virus zu vermeiden, haben wir die bestehenden Zugangsbeschränkungen zu unseren Dienstgebäuden bis zunächst 14.06.2020 verlängert. Allerdings ist eine persönliche Kontaktaufnahme in besonderen Einzelfällen nach vorheriger Terminabstimmung nunmehr möglich. Um die Ansteckungsgefahren mit dem Virus zu begrenzen, bitten wir Sie weiterhin, Ihre Anliegen, Mitteilungen und Anträge wie bislang schriftlich, per E-Mail oder telefonisch an uns zu richten. Bitte beachten Sie hierzu insbesondere die nachfolgenden Hinweise zu den einzelnen Bereichen.

Um auch zukünftig Ihre Anliegen in diesen Krisenzeiten weitestgehend bearbeiten zu können, bitten wir, schriftliche Mitteilungen für den Bereich Versorgung per E-Mail an die Adresse info@vak-sh.de zu senden.

Für Mitteilungen der Personalstellen der Mitglieder an die Bezügekasse bitten wir anstatt des Postwegs unser Mitgliederportal VAKdirekt zu nutzen. Fragen zum Mitgliederportal können Sie gern an Herrn Luhmann, Tel. 0431/5701-283, richten.

Sonstige Mitteilungen an die Bezügekasse sowie Anfragen an die Landesfamilienkasse richten Sie bitte möglichst per Mail an die bekannten Adressen oder an bezuege@vak-sh.de oder landesfamilienkasse@vak-sh.de.

Die Beihilfekasse der VAK erreichen Sie telefonisch unter den bekannten Durchwahlnummern. Da die technischen Möglichkeiten der Vordruckbearbeitung noch nicht ausreichend funktional sind, bitten wir Sie, Ihre Beihilfeanträge wie gewohnt auf dem Postwege an uns zu richten.

Den Bereich Neue Geschäftsfelder erreichen Sie ebenfalls wie gewohnt per E-Mail und telefonisch.

An dieser Stelle möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Auskünfte teilweise nur eingeschränkt gegeben werden können, sofern hierfür Einsichtnahme in die persönlichen Akten erforderlich ist. Wir bitten hierfür bereits im Vorwege um Verständnis.

Leider wird es uns aus technischen Gründen auch nicht möglich sein, die für Sie zuständigen Sachbearbeiter*innen für telefonische Anfragen in jedem Fall zur Verfügung zu stellen.

Um Ihnen jedoch bei Ihren Anliegen auch weiterhin behilflich sein zu können, sind wir unter folgenden Rufnummern für Sie erreichbar:

BereichAnsprechpartnerTelefondurchwahl 0431/5701-
I   Personal und OrganisationTelefonzentrale
Herr Börm
Frau Dalberg
Frau Dicke
Herr Reckling
0
110
111
112
121
II  Versorgung Mitglieder AktiveHerr Howe
Frau Schulz
Frau Merker
Herr Dencker
Herr Mellert
142
169
164
136
151
III FinanzenHerr Longwitz
Frau Koch
Frau Mrosek
Frau Mirke
190
192
191
195
IV BeihilfekasseAlle Mitarbeiter*innenSie erreichen uns unter den üblichen Telefonnummern
V  Bezügekasse/   LandesfamilienkasseAlle Mitarbeiter*innenSie erreichen uns unter den üblichen Telefonnummern
VI Marketing/ Neue GeschäftsfelderHerr Jaschke
Frau Logaida
Frau Kloss
102
108
107
GeschäftsführungHerr Lindemann100
Stab der GF KapitalanlagenFrau Sandvoß
Herr Kaschke
130
193

Wir danken insgesamt für Ihr Verständnis!

Ihre VAK

Derzeit erhalten wir vermehrt Anfragen zum Thema „Kinderzuschlag“. Zuständig für die Bearbeitung entsprechender Anträge ist jedoch stets die Bundesagentur für Arbeit (BA) – auch, wenn ein Elternteil im öffentlichen Dienst beschäftigt ist. Bei Fragen wenden Sie sich daher bitte direkt an die BA. Grundlegende Informationen zum Kinderzuschlag können Sie der Internetseite der BA entnehmen.