Derzeit erhalten wir vermehrt Anfragen zum Thema „Kinderzuschlag“. Zuständig für die Bearbeitung entsprechender Anträge ist jedoch stets die Bundesagentur für Arbeit (BA) – auch, wenn ein Elternteil im öffentlichen Dienst beschäftigt ist. Bei Fragen wenden Sie sich daher bitte direkt an die BA. Grundlegende Informationen zum Kinderzuschlag können Sie der Internetseite der BA entnehmen.
Kennen Sie schon unsere neue Dienstleistung „Personalverwaltung speziell für Beamte“ ?
Dann möchten wir Sie heute über unser Dienstleistungsangebot informieren.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer neuen Dienstleistung.
Mit nachfolgendem Link gelangen Sie zu einer Excel-Tabelle, mittels derer Sie die ungefähre Höhe Ihrer künftigen Umlagebelastung – ab 01.01.2020 – ermitteln können. Bitte beachten Sie, dass der dort angegebene jährliche Hebesatz von 35 % auf den bisherigen Hochrechnungen basiert und dass sich diesbezüglich noch Änderungen ergeben können.
Versorgungsausgleichskasse
der Kommunalverbände
in Schleswig-Holstein
Knooper Weg 71
24116 Kiel
Tel: 0431 5701-0
Fax: 0431 564705
Sprechzeiten:
Mo bis Do:
9:00-12:00 Uhr
14:00-15:00 Uhr
Fr:
9:00 -12:00 Uhr
Sprechzeiten Beihilfekasse:
Mo bis Fr: 09:00-11:00 Uhr




