Derzeit erhalten wir vermehrt Anfragen zum Thema „Kinderzuschlag“. Zuständig für die Bearbeitung entsprechender Anträge ist jedoch stets die Bundesagentur für Arbeit (BA) – auch, wenn ein Elternteil im öffentlichen Dienst beschäftigt ist. Bei Fragen wenden Sie sich daher bitte direkt an die BA. Grundlegende Informationen zum Kinderzuschlag können Sie der Internetseite der BA entnehmen.

Kaffeetasse sowie Ringbuch und Tablet auf Holzuntergrund

Kennen Sie schon unsere neue Dienstleistung „Personalverwaltung speziell für Beamte“ ?

Dann möchten wir Sie heute über unser  Dienstleistungsangebot informieren.

Unser Angebot für Sie

Kurzinformation

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer neuen Dienstleistung.

VAK to go

Sie interessieren Sich für eine oder mehrere Dienstleistungen und wünschen eine persönliche Beratung zu folgenden Themen:

Dann freuen wir uns auf Ihre Rückmeldung.

Hände tippen auf Taschenrechner und schreiben auf Schreibblock

Mit nachfolgendem Link gelangen Sie zu einer Excel-Tabelle, mittels derer Sie die ungefähre Höhe Ihrer künftigen Umlagebelastung – ab 01.01.2020 – ermitteln können. Bitte beachten Sie, dass der dort angegebene jährliche Hebesatz von 35 % auf den bisherigen Hochrechnungen basiert und dass sich diesbezüglich noch Änderungen ergeben können.

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