Erreichbarkeit der VAK – COVID-19

Mund-Nasen-Maske mit roter Aufschrift "Coronavirus"

Nachdem das Infektionsgeschehen im Rahmen der Corona-Pandemie in Schleswig-Holstein bisher zwar weiterhin auf relativ niedrigem Niveau gehalten werden kann, die Infektionszahlen im gesamten Bundesgebiet und in Europa aktuell jedoch wieder stark steigen, haben wir die Zugangsbeschränkungen zu unseren Dienstgebäuden seit Anfang Oktober wieder verschärfen müssen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen jedoch weiterhin in gewohntem Maße zur Beantwortung von Fragen als Ansprechpartner für Ihre Anliegen per Telefon, E-Mail oder auf dem Postwege zur Verfügung.

Der persönliche Besuch in unseren Dienstgebäuden ist ab sofort nur noch in besonderen Ausnahmefällen und nach vorheriger Terminabstimmung möglich, um das Infektionsrisiko weiterhin möglichst gering zu halten. Besucherinnen und Besucher unserer Dienstgebäude sind verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das Hygienekonzept der VAK, dessen zentraler Bestandteil die AHA-Regel (Abstand/Hygiene/Atemschutz) ist,  wird weiterhin umgesetzt. Für den Fall eines unabdingbaren persönlichen Besuchs in unseren Dienstgebäuden werden Ihnen die besonderen Maßnahmen und die Einhaltung der Vorgaben verpflichtend mitgeteilt.

Wir haben das Arbeiten im Homeoffice für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stark ausgebaut, so dass wir auch bei weiteren möglichen Beschränkungen und Einschränkungen durch Pandemieschutz-Vorgaben optimistisch sind, einen problemlosen Arbeitsablauf der Aufgaben der VAK auch zukünftig weitestgehend sicherstellen können.

Um Ihre Anliegen schnellstmöglich und reibungslos bearbeiten zu können bitten wir Sie, sich mit uns folgendermaßen in Verbindung zu setzen:

Schriftliche Mitteilungen für den Bereich Versorgung richten Sie bitte per E-Mail an die Adresse info@vak-sh.de oder aber auf dem Postwege.

Für Mitteilungen der Personalstellen der Mitglieder an die Bezügekasse bitten wir anstatt des Postwegs unser Mitgliederportal VAKdirekt zu nutzen. Fragen zum Mitgliederportal können Sie gern an Frau Trost, Tel. 0431/5701-128, richten.

Sonstige Mitteilungen an die Bezügekasse richten Sie bitte möglichst per Mail an die bekannten Adressen oder an bezuege@vak-sh.de.

Die Beihilfekasse der VAK erreichen Sie telefonisch unter den bekannten
Durchwahlnummern. Da die technischen Möglichkeiten der Vordruckbearbeitung noch nicht ausreichend funktional sind, bitten wir Sie, Ihre Beihilfeanträge wie gewohnt auf dem Postwege an uns zu richten.

Den Bereich Kommunales Personalmanagement erreichen Sie ebenfalls wie gewohnt per E-Mail und telefonisch.

Ihre VAK-Geschäftsführung