Neue Beihilfeverordnung ab 31.07.2020

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Holzpfosten am Meer bei Sonnenuntergang

Die Landesverordnung zur Änderung der Beihilfeverordnung wurde am 30.07.2020 im Gesetz-und Verordnungsblatt verkündet und tritt am 31.07.2020 in Kraft:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/Service/GVOBl/GVOBl/2020/gvobl_13_2020.pdf;jsessionid=D006AA13BDFF0D971CBD03B5147C82F1.delivery2-replication?__blob=publicationFile&v=2

Bitte beachten Sie insbesondere die Erhöhung der Höchstbeträge zu den beihilfefähigen Aufwendungen für Heilmittel (Anlage 4), die Änderungen im Bereich der Vorsorge (§ 14) sowie im Bereich der Stationären Pflege (§ 12 c).