Hiermit möchten wir Sie über die Veröffentlichung des Haushaltsbegleitgesetzes 2025 informieren.
Das neue Gesetz bringt Änderungen mit sich, die auch die Beihilfeverordnung des Landes Schleswig-Holstein betreffen:
- Erhöhung der Selbstbehalte: Die Selbstbehalte werden rückwirkend ab 01.01.2025 erhöht.
- Heilpraktikerleistungen: Ab 08.02.2025 sind alle Heilpraktikerleistungen von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossen. Dies schließt auch die Beihilfefähigkeit von Medikamenten ein, die durch eine Heilpraktikerin oder einen Heilpraktiker verordnet wurden.
- Brillengestelle für Erwachsene: Ab 08.02.2025 werden keine Brillengestelle mehr für Erwachsene übernommen. Brillengläser sind weiterhin beihilfefähig. Aufwendungen für Brillengestelle für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bleiben bis zur Höhe von 60 € beihilfefähig.
Die Änderungen im Detail und die Fundstelle finden Sie unter folgendem Link:
(Foto: lichtundfeder.de)