Nutzungsbedingungen für die Beihilfe App
I. Grundsatz
Die Nutzungsbedingungen beziehen sich ausschließlich auf die Nutzung der Beihilfe App.
Wir behalten uns das Recht vor, die Nutzungsbedingungen zu modifizieren und sie an technische, organisatorische oder rechtliche Entwicklungen sowie Erweiterungen des Service-Angebots anzupassen. Wir informieren Sie über Änderungen der Nutzungsbedingungen per Push-Benachrichtigung. Im Falle einer weiteren Nutzung der App gehen wir davon aus, dass Sie den aktualisieren Nutzungsbedingungen konkludent zugestimmt haben.
II. Datenschutz
Mit der Beihilfe App werden personen- und gesundheitsbezogene Daten übermittelt oder zur Verfügung gestellt. Mit der Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen erklären Sie gegenüber uns Ihre Einwilligung, dass die übermittelten Informationen datenschutzkonform genutzt werden.
Mehr zum Datenschutz rund um die App unter https://www.vak-sh.de/datenschutz/
III. Unsere Sicherheitsvorkehrungen
- Login und Geräteregistrierung
Für den Login in die Beihilfe App verwenden Sie das von Ihnen vergebene Passwort (alternativ: Touch-ID oder Face-ID) und die Transaktionsnummer (TAN). Die TAN lassen wir Ihnen im Rahmen des Registrierungsprozesses automatisiert per Briefpost an Ihre in der VAK-SH hinterlegte Anschrift zukommen.
Bitte beachten Sie, dass die TAN zu Ihrer Sicherheit gerätebezogen ist. Falls Sie also die Beihilfe App mit einem neuen bzw. weiteren Gerät benutzen möchten, benötigen Sie eine weitere TAN. Auch diese lassen wir Ihnen automatisch zukommen, sobald Sie sich auf dem neuen oder weiteren Gerät registrieren.
Ihre in Deutschland im Rechenzentrum des IBM Service Hub (im Folgenden: ISH) gespeicherten Daten (siehe VI. Speichern und Löschen der Dokumente im ISH) bleiben Ihnen auch bei dem Wechsel oder der Nutzung eines weiteren bzw. anderen Endgeräts erhalten.
- Verschlüsselung
Alle Daten sind mit einer 4096-Bit-Verschlüsselung geschützt.
- Automatischer Logout bei Inaktivität
Bei der Beihilfe App erfolgt ein automatischer Logout, sollten Sie die App für einige Zeit nicht nutzen oder diese im Hintergrund geöffnet halten. Dieser automatische Logout erfolgt nach 10 Minuten.
IV. Ihre Sicherheitsvorkehrungen
- Schutz vor Zugriff durch Dritte
Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass kein Dritter in den Besitz der Benutzerkennung, der TAN und ggf. des Passworts gelangt. Haben Sie den Verdacht, dass jemandem insbesondere das Passwort und bzw. oder die TAN unberechtigt bekannt sind oder diese unberechtigt verwendet werden, setzen Sie sich unverzüglich mit uns per E-Mail an beihilfe@vak-sh.de oder telefonisch unter (0431) 5701 – 183 in Verbindung. Wir sorgen dann zeitnah dafür, dass mit dem betroffenen Gerät selbst mit Ihren Zugangsdaten kein Zugriff auf die App mehr möglich ist. In diesem Fall müssen Sie sich erneut registrieren und erhalten für das betroffene Endgerät eine neue TAN.
Gleiches gilt bei dem Verlust eines Endgeräts, mit dem Sie die Beihilfe App nutzen.
Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch eine Verletzung vorstehender Sorgfaltspflichten entstehen.
- Manueller Logout
Wir empfehlen, dass Sie sich direkt nach Erledigung Ihres Anliegens stets manuell aus der Beihilfe App ausloggen.
- Aktualisierung des Betriebssystems
Aktualisieren Sie regelmäßig das Betriebssystem Ihres Endgeräts, damit es hinsichtlich der Sicherheitsupgrades immer auf dem neuesten Stand ist.
V. Nutzungsumfang der App
- Einreichen von Unterlagen
Mittels der Beihilfe App können neben Rechnungen, Rezepten, ärztlichen Verordnungen und weiteren Belegen zur Erstattung (Antrag auf Zahlung einer Beihilfe) auch sämtliche weitere Dokumente eingereicht werden.
Ein Antrag auf Zahlung einer Beihilfe kann demnach auch gestellt werden, wenn Änderungen in den persönlichen Verhältnissen vorliegen oder eine (künftige und bereits feststehende) Änderung mitgeteilt werden soll. In diesen Fällen reichen Sie einfach die entsprechenden Nachweise und Dokumente idealerweise zusammen mit dem Antrag auf Zahlung einer Beihilfe per App ein.
- Einreichung von Unterlagen bei Unfällen
Bei Unfällen kann der Bericht über ein schädigendes Ereignis, wenn er vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist, abfotografiert bzw. gescannt und per App eingereicht werden. (Hinweis: Der Bericht über ein schädigendes Ereignis ist stets nach einem Unfall unaufgefordert einzureichen, den Vordruck hierfür finden Sie unter https://www.vak-sh.de/die-vak/downloadbereich/#beihilfe–und–heilfuersorge
Zur Erstattung eingereichte unfallbezogene Rechnungen und Belege kennzeichnen Sie stets mit einem deutlich sichtbaren U.
- Versand von Beihilfebescheiden und weiteren Dokumenten
Mittels Ihrer Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen willigen Sie ein, dass sämtliche Bescheide und Dokumente per App bereitgestellt werden. Die gilt auch dann, wenn Sie sich postalisch an die VAK-SH gewandt haben. Bescheide und Dokumente, die Ihnen kraft Gesetzes förmlich zugestellt werden müssen, erhalten Sie bis auf weiteres stets auf dem Postweg. Hierzu zählt etwa ein Widerspruchsbescheid.
Es besteht aus Gründen der Rechtssicherheit kein Anspruch auf zusätzliche Übermittlung eines Bescheides oder eines sonstigen Dokuments auf dem Postweg, wenn und soweit Ihnen die VAK-SH das Dokument erfolgreich über die App bereitgestellt hat.
- Erhebung von Widersprüchen
Widersprüche können über die Beihilfe App eingereicht werden, wenn das den Widerspruch erhebende Schreiben eigenhändig unterschrieben worden ist.
VI. Widerruf der Einwilligung in die elektronische Dokumentenübermittlung
Die Nutzung der Beihilfe App kann jederzeit widerrufen werden und muss schriftlich erfolgen. Nach Eingang des Widerrufs kann der Account für die Antragstellung jederzeit von der VAK-SH gesperrt werden.
Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten durch die VAK-SH wird nach Eingang des Widerrufs unverzüglich eingestellt.
Die Rechtmäßigkeit der elektronischen Übermittlung der personenbezogenen Daten durch die VAK-SH bis zum Widerruf wird hierbei nicht berührt.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich nach einem wirksamen Widerruf erneut registrieren müssen, wenn Sie die Beihilfe App wieder (vollständig) nutzen möchten.
VII. Speichern und Löschen der Dokumente im ISH
Die von Ihnen über die Beihilfe App bei uns eingereichten und Ihnen von uns per App übermittelten Dokumente werden verschlüsselt und grundsätzlich unbefristet im ISH gespeichert.
Die von Ihnen per App übermittelten und die von uns bereitgestellten Dokumente können von Ihnen jederzeit im ISH gelöscht werden.
Hiervon unabhängig können Sie bei der VAK-SH die Löschung der im ISH gespeicherten Dokumente beantragen.
VIII. Gewährleistung
Die Beihilfe App wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder deren Eignung für bestimmte Verwendungszwecke bereitgestellt.
Wir übernehmen keine Gewähr für Erreichbarkeit, technische Verwertbarkeit und Schadsoftwarefreiheit der Beihilfe App, der Inhalte oder der übermittelten Daten. Die VAK S-H haftet nicht für technisch bedingte Störungen auf Ihrem Endgerät oder Ausfälle der App. Dies gilt auch hinsichtlich der Ausschlussfristen nach § 5 Abs. 3 BhVO SH i. V. m. § 80 Abs. 2 LBG SH falls etwa infolge einer Störung ein Antrag per App nicht innerhalb der Ausschlussfrist gestellt werden kann.
IX. Verantwortliche Stelle und Betreiber der Beihilfe App
Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein (VAK-SH)
Knooper Weg 71
24116 Kiel
Telefon: (0431) 5701 – 0
E-Mail: info@vak-sh.de
Datum der Veröffentlichung: 23.10.2023
Neue Beihilfeverordnung ab 06.09.2024
Aktuelles, Aktuelles BeihilfekasseDie am 05.09.2024 veröffentlichte Beihilfeverordnung ist am 06.09.2024 in Kraft getreten.
Wesentliche Änderungen umfassen den Aufbau der Beihilfeverordnung bei den Allgemeinen Vorschriften zum Grundsatz der Beihilfefähigkeit und zur Bemessung sowie Begrenzung der Beihilfen in den §§ 6 bis 8 BhVO.
Hervorzuheben ist die neue Regelung im § 8 Abs. 3 BhVO für den Personenkreis der in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Personen im Bereich der Abrechnung von Aufwendungen für Zahnersatz, Zahnkronen und Suprakonstruktionen: Von diesen Aufwendungen sind ab 01.11.2024 60% (anstelle 65%) als gewährte Leistung abzuziehen. Darüber hinaus wurde § 6 Abs. 3 BhVO im Bereich der nicht beihilfefähigen Sach- und Dienstleitungen einer gesetzlichen Krankenkasse, der gesetzlichen Unfallversicherung, der Rentenversicherung sowie sonstiger Leistungsträger neu geregelt.
Das Gutachterverfahren ist für die Inanspruchnahme einer Psychotherapie, Rehabilitationsmaßnahme, Heilkur, Mutter-Vater-Kind-Kur entfallen. Hierfür ist nur noch eine Bescheinigung (der Behandlerin/des Behandlers oder Facharztes) vor der Anerkennung der Maßnahme durch die Beihilfekasse erforderlich. Antragsvordrucke stehen im Downloadcenter der VAK zur Verfügung.
Die Höchstbeträge der Heilmittel gemäß Anlage 4 zu § 9 Abs. 1 Nr. 3 BhVO wurden in Teilbereichen erhöht.
Änderungen sind auch im Bereich der Psychotherapie gemäß Anlage 2 zu § 9 Abs. 1 Nr. 1 BhVO zu verzeichnen. Die Anzahl der probatorischen Sitzungen beträgt weiterhin vier, bei Kindern- und Jugendlichen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres höchstens sechs (vorher fünf) Sitzungen.
Zertifizierte digitale Pflegeaufwendungen sind bis zu einer Höhe von 50,00 EUR beihilfefähig.
(Foto: lichtundfeder.de)
Unsere Beihilfe-App
Aktuelles, Aktuelles BeihilfekasseDie Beihilfekasse freut sich, Ihnen mitteilen zu können, dass die Beihilfe-App „Meine Beihilfe“ für das Einreichen der Belege ab sofort genutzt werden kann.
Nähere Informationen hierzu finden Sie hier.
Zuschuss an freiwillig in der GKV versicherte Beamtinnen und Beamte bzw. Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
Aktuelles, Aktuelles Beamtenversorgung, Aktuelles Beihilfekasse, Aktuelles BezügekasseDer schleswig-holsteinische Landtag hat am 13.12.2023 die Beteiligung an den Krankenversicherungsaufwendungen für Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern, die sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichert haben, beschlossen.
Bitte wenden Sie sich zur Antragstellung direkt an Ihren jeweiligen Dienstherrn.
Foto: Shutterstock.com/Eugenio Marongiu