Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein
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Archiv für die Kategorie: Aktuelles

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Zwei Hände einer Person, die über Infografiken sitzt und an einem Laptop tippt89stocker/Shutterstock.com

Hinweis für Versorgungsempfänger

Aktuelles, Aktuelles Beamtenversorgung

Am 28.12.2023 wurde das Gesetz über Sonderzahlungen aus Anlass der gestiegenen Verbraucherpreise veröffentlicht.

Hiernach erhalten Versorgungsberechtigte eine Sonderzahlung. Diese betragen für Versorgungsberechtigte für das Jahr 2023 1.500€, für das Jahr 2024 300 € und für die Monate Januar bis einschl. Oktober 2024 jeweils 120 € unter Berücksichtigung des jeweils maßgebenden Ruhegehaltssatzes und den Anteilssätzen des Witwen-, Witwer- und Waisengeldes.

Die Sonderzahlungen werden jedem Berechtigten jeweils nur einmal gewährt. Sie gelten nicht als Teil des Ruhegehaltes und bleiben bei der Anwendung von Ruhens-, Anrechnungs- und Kürzungsvorschriften außer Betracht.

Nach Auskunft unseres EDV-Dienstleisters wird die Nachzahlung der Sonderzahlung für 2023 / 2024 sowie die lfd. monatliche Auszahlung mit der Zahlung der Versorgungsbezüge für den Monat April erfolgen bzw. beginnen. Diese zeitliche Verzögerung begründet sich durch den für Versorgungsberechtigte zusätzlichen Programmierungsaufwand und der Tatsache, dass unser EDV-Dienstleister diese gesetzliche Regelung nicht nur für Schleswig-Holstein sondern auch für andere Bundesländer, die zum Teil von der schleswig-holsteinischen Regelung abweichen, umsetzen muss.

 

 

(Foto: 89stocker/Shutterstock.com)

31. Januar 2024
https://www.vak-sh.de/wp-content/uploads/2024/01/shutterstock_1931398268.jpg 597 1000 Claudia Balke https://www.vak-sh.de/wp-content/uploads/2018/09/Logo.png Claudia Balke2024-01-31 08:08:422024-02-19 15:35:41Hinweis für Versorgungsempfänger
Grafik für die Beihilfe-APP

Unsere Beihilfe-App

Aktuelles, Aktuelles Beihilfekasse

Die Beihilfekasse freut sich, Ihnen mitteilen zu können, dass die Beihilfe-App „Meine Beihilfe“ für das Einreichen der Belege ab sofort genutzt werden kann.

Nähere Informationen hierzu finden Sie hier.

 

19. Dezember 2023
https://www.vak-sh.de/wp-content/uploads/2023/12/Bild-fuer-APP_Insta-und-Homepage.jpg 1408 1641 Claudia Balke https://www.vak-sh.de/wp-content/uploads/2018/09/Logo.png Claudia Balke2023-12-19 13:15:272024-01-31 08:11:11Unsere Beihilfe-App
Zwei Hände halten ein Tablet

Zuschuss an freiwillig in der GKV versicherte Beamtinnen und Beamte bzw. Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger

Aktuelles, Aktuelles Beamtenversorgung, Aktuelles Beihilfekasse, Aktuelles Bezügekasse

Der schleswig-holsteinische Landtag hat am 13.12.2023 die Beteiligung an den Krankenversicherungsaufwendungen für Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern, die sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichert haben, beschlossen.

Bitte wenden Sie sich zur Antragstellung direkt an Ihren jeweiligen Dienstherrn.

 

 

 

Foto: Shutterstock.com/Eugenio Marongiu

19. Dezember 2023
https://www.vak-sh.de/wp-content/uploads/2023/12/shutterstock_173451509.jpg 668 1000 Claudia Balke https://www.vak-sh.de/wp-content/uploads/2018/09/Logo.png Claudia Balke2023-12-19 12:44:142023-12-19 12:44:28Zuschuss an freiwillig in der GKV versicherte Beamtinnen und Beamte bzw. Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
Ein Finger drückt einen virtuellen Knopf mit stilisierten DokumentenShutterstock.com/NicoEINino

Änderung des Gesetzes über die VAK

Aktuelles

Durch Art. 4 des Gesetzes zur Fortentwicklung dienstrechtlicher Vorschriften vom 13. Dezember 2023 (GVOBl. S-H S. 634) wurde das Gesetz über die Versorgungsausgleichskasse geändert.

Die aktualisierte Version der Lesefassung steht für Sie hier bereit.

 

 

 

Bild: NicoEINino/Shutterstock.com

18. Dezember 2023
https://www.vak-sh.de/wp-content/uploads/2024/01/shutterstock_1820970386-1.jpg 709 1000 Claudia Balke https://www.vak-sh.de/wp-content/uploads/2018/09/Logo.png Claudia Balke2023-12-18 15:13:432024-02-16 10:49:21Änderung des Gesetzes über die VAK
Zwei männliche Hände an einem LaptopKünstler: shutterstock.com/SFIO CRACHO

ERINNERUNG: Information unserer Bezügekasse zur Anhebung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung ab 01.07.2023

Aktuelles, Aktuelles Bezügekasse

Information für Beschäftigte zur

Anhebung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung zum 01.07.2023

Der Beitrag zur Pflegeversicherung lag bislang für kinderlose Beschäftigte bei 3,4% und bei Beschäftigten mit Kindern bei 3,05%. Der Bundesrat hat am 16. Juni 2023 das Gesetz zur Anhebung des Beitragssatzes gebilligt, sodass sich der Beitrag in der Pflegeversicherung ab dem 1. Juli 2023 erhöht. Zudem wirkt sich ab diesem Zeitpunkt die Anzahl der Kinder stärker auf den zu zahlenden Arbeitnehmerbeitrag aus. Berücksichtigt werden dabei leibliche Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder und Pflegekinder.

Persönliche Situation Gesamtbeitrag Arbeitnehmeranteil Arbeitgeberanteil
Beschäftigte ohne Kinder 4,00% 2,30% 1,70%
Beschäftigte mit einem Kind (Beitragssatz bleibt lebenslang bestehen) 3,40% 1,70% 1,70%
Beschäftigte mit 2 Kindern unter 25 Jahren 3,15% 1,45% 1,70%
Beschäftigte mit 3 Kindern unter 25 Jahren 2,90% 1,20% 1,70%
Beschäftigte mit 4 Kindern unter 25 Jahren 2,65% 0,95% 1,70%
Beschäftigte mit 5 und mehr Kindern unter 25 Jahren 2,40% 0,70% 1,70%
Beschäftigte, deren Kinder alle mind. 25 Jahre alt sind 3,40 % 1,70 % 1,70 %

Was bedeutet das nun im Einzelfall?

Für Beschäftigte, die nach Ablauf des Monats in dem sie das 23. Lebensjahr vollendet haben, kinderlos sind, steigt der Beitragszuschlag um 0,6%.

Bei Beschäftigten mit Kindern wird der Beitragssatz nach der Anzahl der Kinder gestaffelt (siehe obige Tabelle). Kinder werden bis zum Ablauf des Monats berücksichtigt, in dem sie das 25. Lebensjahr vollendet haben. Damit sollen Eltern mit mehreren Kindern in der Kindererziehungsphase spürbar entlastet werden.

Eltern mit Kindern über 25 Jahre zahlen den Beitrag wie Eltern mit einem Kind.

Was müssen Sie nun tun?

Um den verringerten Beitragssatz in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die Elterneigenschaft für jedes Ihrer Kinder nachweisen.

Bitte verwenden Sie dazu das Formular „Nachweis der Elterneigenschaft“ (> zu finden im Downloadbereich der VAK-Bezügekasse unter https://www.vak-sh.de/die-vak/downloadbereich) und schicken dieses zusammen mit den entsprechenden Nachweisen an die VAK-Bezügekasse.

Ohne die notwendigen Angaben und Nachweise ist uns die Ermittlung eines verringerten Beitragssatzes leider nicht möglich.

Für Ihre Mitwirkung danken wir Ihnen ganz herzlich!

Sollten Sie noch Fragen haben oder Erläuterungen wünschen, so sprechen Sie uns gerne an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre VAK-Bezügekasse

 

Foto: Shutterstock.com / SFIO CRACHO

4. August 2023
https://www.vak-sh.de/wp-content/uploads/2023/06/shutterstock_380601157.jpg 667 1000 Ann-Kathrin Kerstan https://www.vak-sh.de/wp-content/uploads/2018/09/Logo.png Ann-Kathrin Kerstan2023-08-04 05:30:152023-12-07 08:02:08ERINNERUNG: Information unserer Bezügekasse zur Anhebung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung ab 01.07.2023
Eine Lupe, die auf der Tastatur eines Laptops liegtShahril KHMD

Neue Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel zum 01.08.2023

Aktuelles, Aktuelles Beihilfekasse

Die Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel der Anlage 4 (zu § 9 Abs. 1 Nr. 3 BhVO) wurden von Seiten des Finanzministeriums auf dem Wege der Vorgriffsregelung mit Wirkung vom 01.08.2023 neu geregelt.

Auf die Anlage wird verwiesen.

 

Foto: Shutterstock.com/Shahril KHMD

3. August 2023
https://www.vak-sh.de/wp-content/uploads/2023/08/shutterstock_545638318.jpg 667 1000 Claudia Balke https://www.vak-sh.de/wp-content/uploads/2018/09/Logo.png Claudia Balke2023-08-03 09:14:322023-08-03 09:15:11Neue Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel zum 01.08.2023
Hand vor hellen Holzklötzchen mit medizinischen Symbolen

Neue Landesverordnung zur Änderung der Beihilfeverordnung

Aktuelles, Aktuelles Beihilfekasse

Am 23.06.2022 wurde die neue Landesverordnung zur Änderung der Beihilfeverordnung vom 12.05.2022 veröffentlicht.

Sie können diese HIER einsehen.

 

 

Foto: Mizkit / Shutterstock.com

13. Juli 2022
https://www.vak-sh.de/wp-content/uploads/2020/04/Kleiner.jpg 3648 5472 Claudia Balke https://www.vak-sh.de/wp-content/uploads/2018/09/Logo.png Claudia Balke2022-07-13 07:33:532023-04-24 10:02:14Neue Landesverordnung zur Änderung der Beihilfeverordnung
Zwei Hände auf der Tatstatur eines Laptops

Gesetz zur Gewährleistung eines ausreichenden Abstandes der Alimentation zur sozialen Grundsicherung und zur amtsangemessenen Alimentation von Beamtinnen und Beamten mit mehr als zwei Kindern vom 24. März 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 309) Hier: Besoldungsrechtliche Auswirkung zum 01.Mai 2022

Aktuelles, Aktuelles Bezügekasse

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit nachfolgendem PDF möchten wir Sie über das Gesetz zur Gewährleistung eines ausreichenden Abstandes der Alimentation zur sozialen Grundsicherung und zur amtsangemessenen Alimentation von Beamtinnen und Beamten mit mehr als zwei Kindern vom 24. März 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 309) informieren.

 

Information zur Besoldungsänderung ab Mai 2022

 

Foto: TippaPatt / Shutterstock.com

29. April 2022
https://www.vak-sh.de/wp-content/uploads/2021/12/shutterstock_1074971582.jpg 668 1000 Ann-Kathrin Kerstan https://www.vak-sh.de/wp-content/uploads/2018/09/Logo.png Ann-Kathrin Kerstan2022-04-29 07:53:472023-04-24 10:22:51Gesetz zur Gewährleistung eines ausreichenden Abstandes der Alimentation zur sozialen Grundsicherung und zur amtsangemessenen Alimentation von Beamtinnen und Beamten mit mehr als zwei Kindern vom 24. März 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 309) Hier: Besoldungsrechtliche Auswirkung zum 01.Mai 2022
Eine Lupe, die auf der Tastatur eines Laptops liegt

Gesetz zur Gewährleistung eines ausreichenden Abstandes der Alimentation zur sozialen Grundsicherung und zur amtsangemessenen Alimentation von Beamtinnen und Beamten mit mehr als zwei Kindern vom 24. März 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 309) hier: Beihilferechtliche Auswirkungen zum 1. Mai 2022 – EILIG

Aktuelles, Aktuelles Beihilfekasse

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie gern über folgende bevorstehende Änderungen der Beihilfebemessungssätze ab dem 1. Mai 2022 informieren und bitten Sie, diese wichtige Information schnellstmöglich an Ihren beihilfeberechtigten Personenkreis in geeigneter Weise weiterzuleiten:

Sind zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig, beträgt der Bemessungssatz nach § 6 BhVO mit Wirkung vom 1. Mai 2022 für die Ehegattin oder den Ehegatten, die eingetragene Lebenspartnerin oder den eingetragenen Lebenspartner 90%, für beihilfefähige pflegebedingte Aufwendungen bei Pflegebedürftigkeit verbleibt der Bemessungssatz bei 70%.

Sind drei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig beträgt der beihilfefähige Bemessungssatz für alle berücksichtigungsfähigen Kinder 90%, für beihilfefähige pflegebedingte Aufwendungen bei Pflegebedürftigkeit verbleibt der Bemessungssatz bei 80%.

Bei dem betroffenen beihilfeberechtigten Personenkreis ist der abgeänderte Versicherungsschutz bei der jeweiligen Krankenkasse entsprechend den oben genannten beihilferechtlichen Voraussetzungen anzupassen.

Über den angepassten Versicherungsschutz zum 1. Mai 2022 ist der Beihilfekasse zeitnah ein entsprechender Versicherungsnachweis vorzulegen (100% Begrenzungsregelung). Änderungen in Familienverhältnissen sind ebenfalls zeitnah mitzuteilen.

Des Weiteren entfallen für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 9 die Selbstbehalte mit Wirkung ab 1. Januar 2022. In diesem Jahr wurde bereits vorsorglich auf die Berechnung der Selbstbehalte in diesen Gehaltsgruppen verzichtet.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Beihilfekasse

 

Foto: Shahril KHMD / Shutterstock.com

20. April 2022
https://www.vak-sh.de/wp-content/uploads/2021/12/shutterstock_545638318.jpg 667 1000 Ann-Kathrin Kerstan https://www.vak-sh.de/wp-content/uploads/2018/09/Logo.png Ann-Kathrin Kerstan2022-04-20 11:39:522023-04-24 10:20:58Gesetz zur Gewährleistung eines ausreichenden Abstandes der Alimentation zur sozialen Grundsicherung und zur amtsangemessenen Alimentation von Beamtinnen und Beamten mit mehr als zwei Kindern vom 24. März 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 309) hier: Beihilferechtliche Auswirkungen zum 1. Mai 2022 – EILIG
Wort BLOG in gelber Sprechblase

Azubi-Blog: Unternehmensplanspiel Playbizz

Aktuelles, Blog Azubis

Hallo zusammen,

in den letzten Azubi-Blogs haben wir euch kurz von unserer Teilnahme an dem Unternehmensplanspiel „Playbizz“ berichtet.
Heute soll es um unsere Teilnahme an diesem Planspiel gehen und welche Erfahrungen, Informationen und neues Wissen wir mitgenommen haben.

In diesem Planspiel ging es darum, als Team ein Unternehmen über 4 Geschäftsjahre (4 Spielperioden) aufzubauen. Dabei waren sehr viele Aspekte zu beachten. Es ging natürlich vor allem um Bereiche wie Beschaffung von Materialien, Produktion von Produkten, Einstellung von Mitarbeitern und die Aufstellung eines detaillierten Finanzplanes.

Das Produkt, welches wir als Unternehmen groß machen mussten, war ein Staubwischroboter (Robo-Vac).

In den ersten beiden Spielperioden gab es nur den Inlandsmarkt, dies hielt die Möglichkeiten noch relativ gering. Hier ging es vor allem darum, ein Gefühl dafür zu bekommen, wie sich gewisses Handeln bei der Beschaffung und Produktion auf den Finanzplan auswirkte.
Es war interessant zu sehen, welche Zusammenhänge es gibt. Z.B kauft man teure Fertigware ein und spart sich einiges an Produktionskosten und Mitarbeitern oder kauft man viel Rohmaterial zu einem billigeren Stückzahlpreis ein und hat dementsprechend höhere Ausgaben für Maschinen, Produktion, Energie und Mitarbeiter. Hier mussten wir abwägen, auf welche Art und Weise am Ende mehr Gewinn in der Schlussbilanz stehen würde.

In der dritten und vierten Spielperiode kam dann der Auslandsmarkt hinzu, welcher einiges an Möglichkeiten bot. Man konnte als Unternehmen expandieren und Produkte ins Ausland exportieren. Dort boten sich durch den neuen und fremden Markt große Möglichkeiten, den Umsatz um einiges in die Höhe zu treiben. Allerdings war das Fallpotential dort natürlich auch höher.
Es musste abgewogen werden, wie viele Produkte wir exportieren wollen und zu welchem Preis diese im Ausland verkauft werden sollten. Dadurch kamen Dinge wie Lagerkosten und Transportkosten hinzu.

Es war hier vor allem interessant zu sehen, wie der Umsatz sich zwischen In- und Auslandsmarkt unterscheiden kann und welche Auswirkung das Expandieren auf den letztendlichen Gewinn haben kann.

Wir sind in dem Planspiel gegen bundesweite Gegner in unzähligen kleinen Gruppen mit vielen Teams angetreten. Wir haben in unserer Gruppe den 5. Platz belegt. Dies hat leider nicht zum Weiterkommen in eine weitere Runde gereicht.

Jedoch hat uns der Ehrgeiz im Laufe des Spiels sehr gepackt und wir wollten wissen, was mit welchen Entscheidungen und Prioritäten rauszuholen war.
Zudem haben wir einiges über wirtschaftliche Zusammenhänge und finanzielle Angelegenheiten gelernt.

Aber vor allem haben wir mitgenommen, dass es verdammt schwer ist, ein eigenes Unternehmen aufzubauen und sich gegen die Konkurrenz durchzusetzen.

Das Planspiel war sehr informativ, facettenreich und hat uns eine Menge Spaß gemacht!

So viel erstmal zum Planspiel…

Bleibt gesund und bis bald

Marian

7. April 2022
https://www.vak-sh.de/wp-content/uploads/2020/10/shutterstock_1055886464-scaled.jpg 2560 2560 Claudia Balke https://www.vak-sh.de/wp-content/uploads/2018/09/Logo.png Claudia Balke2022-04-07 05:43:302022-05-02 08:16:11Azubi-Blog: Unternehmensplanspiel Playbizz
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Versorgungsausgleichskasse
der Kommunalverbände
in Schleswig-Holstein

 

Knooper Weg 71
24116 Kiel

Tel: 0431 5701-0
Fax: 0431 564705

Sprechzeiten:
Mo bis Do:
9:00-12:00 Uhr
14:00-15:00 Uhr
Fr:
9:00 -12:00 Uhr

Sprechzeiten Beihilfekasse:
Mo bis Fr: 09:00-11:00 Uhr

info@vak-sh.de
www.vak-sh.de

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