BLog Laptop

Am 04. Mai 2022 durften unsere Auszubildenden des zweiten Lehrjahres, Nele und Beeke, an der Verwaltungsratssitzung des kommunalen Versorgungsverbandes Mecklenburg-Vorpommern (VM-V) in Schwerin teilnehmen.

Hierbei durften die beiden dem Stab der Geschäftsführung bereits einige Wochen im Voraus bei der Vorbereitung helfen. Hierzu gehörten zum Beispiel das Schreiben des Verteilers und der Einladung, sowie der dazugehörigen Erläuterungen. Diese haben unsere Auszubildenden gemeinsam mit Herrn Lindemann, welcher Geschäftsführer der VAK ist sowie die Aufgaben des Direktors des VM-V übernimmt, der stellvertretenden Geschäftsführerin und Leiterin des Stabes, Frau Sandvoß, sowie der Assistentin der Geschäftsführung über mehrere Wochen ausgearbeitet.

Am Tag der Verwaltungsratssitzung haben Nele und Beeke gemeinsam mit Frau Sandvoß die Reise nach Schwerin angetreten. Vor Ort trafen sie auf die stellvertretende Leiterin des Bereichs Finanzen sowie auf Herrn Lindemann. Anschließend wurden die Azubis den Mitgliedern des Verwaltungsrates vorgestellt und herzlich aufgenommen.

Bei der Sitzung selbst unterstützten die beiden Frau Sandvoß bei der Protokollführung.

Der Verwaltungsrat setzt sich zusammen aus den Vertretern des Landkreises Mecklenburg-Vorpommern sowie den Vertretern des Städte- und Gemeindestages Mecklenburg-Vorpommern. Des Weiteren haben die Leiterin der Beihilfestelle M-V, die Leiterin der Bezügestelle M-V sowie der Geschäftsführer der Kommunalen Zusatzversorgungskasse (ZMV) teilgenommen.

Die Sitzung wurde, wie es die Einladung bereits vorgesehen hat, nach den einzelnen Tagespunkten, auch „TOP“ abgekürzt, durchgeführt. Insgesamt wurden 10 Tagesordnungspunkte besprochen.

Während der Sitzung wurde über die einzelnen TOPs diskutiert und es fanden ausführliche Gespräche statt.

Nach der Sitzung wurde noch ein kleiner Ausflug zum Schweriner Schloss gemacht.

 

Auf der Rückfahrt konnten unsere Auszubildenden noch offene Fragen zur Verwaltungsratssitzung stellen, es wurde sich gut ausgetauscht. In den weiteren Wochen haben die Auszubildenden das Protokoll gefertigt und sind dieses mit Frau Sandvoß noch einmal durchgegangen. Nach Fertigstellung des Protokolls wird dieses an alle Teilnehmenden versandt, eventuelle Unstimmigkeiten können dann noch geändert werden. In der folgenden Sitzung wird im Gremium über das Protokoll abgestimmt.

Die Verwaltungsratssitzung hat unseren Azubis viel Spaß gemacht, außerdem wissen Sie nun, welche Vor- als auch Nachbereitung eine solche Sitzung mit sich bringt.

 

 

Coronavirus

Angesichts der derzeitigen saisonalen Verbesserung der Corona-Gesamtlage, insbesondere der aktuellen Entwicklung der Infektionszahlen und der Anpassung der daraus folgenden Gefährdungsbeurteilungen ist es uns möglich, die bisherigen arbeitsschutzrechtlichen Zugangsbeschränkungen zu den Dienstgebäuden der VAK nach und nach zu lockern.

Daher erhalten Besucherinnen und Besucher nach Terminabsprache ab sofort wieder Zugang zu den Dienstgebäuden der VAK. Die gängigen Hygienevorschriften, wie z.B. Tragen einer medizinischen Mund-Nasenbedeckung, Abstandsgebot und Händedesinfektion bleiben derzeit noch in Kraft. Die 3G-Regel gilt insoweit nicht mehr.

Darüber hinaus stehen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihnen weiterhin in gewohntem Maße zur Beantwortung von Fragen als Ansprechpartner für Ihre Anliegen per Telefon, E-Mail oder auf dem Postwege zur Verfügung.

Nähere Informationen zur Erreichbarkeit der einzelnen Bereiche finden Sie hier.

Vielen Dank für Ihr Verständnis, bleiben Sie gesund.

Stellenbörse PC

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit nachfolgendem PDF möchten wir Sie über das Gesetz zur Gewährleistung eines ausreichenden Abstandes der Alimentation zur sozialen Grundsicherung und zur amtsangemessenen Alimentation von Beamtinnen und Beamten mit mehr als zwei Kindern vom 24. März 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 309) informieren.

 

Information zur Besoldungsänderung ab Mai 2022

 

Lupe PC

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie gern über folgende bevorstehende Änderungen der Beihilfebemessungssätze ab dem 1. Mai 2022 informieren und bitten Sie, diese wichtige Information schnellstmöglich an Ihren beihilfeberechtigten Personenkreis in geeigneter Weise weiterzuleiten:

Sind zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig, beträgt der Bemessungssatz nach § 6 BhVO mit Wirkung vom 1. Mai 2022 für die Ehegattin oder den Ehegatten, die eingetragene Lebenspartnerin oder den eingetragenen Lebenspartner 90%, für beihilfefähige pflegebedingte Aufwendungen bei Pflegebedürftigkeit verbleibt der Bemessungssatz bei 70%.

Sind drei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig beträgt der beihilfefähige Bemessungssatz für alle berücksichtigungsfähigen Kinder 90%, für beihilfefähige pflegebedingte Aufwendungen bei Pflegebedürftigkeit verbleibt der Bemessungssatz bei 80%.

Bei dem betroffenen beihilfeberechtigten Personenkreis ist der abgeänderte Versicherungsschutz bei der jeweiligen Krankenkasse entsprechend den oben genannten beihilferechtlichen Voraussetzungen anzupassen.

Über den angepassten Versicherungsschutz zum 1. Mai 2022 ist der Beihilfekasse zeitnah ein entsprechender Versicherungsnachweis vorzulegen (100% Begrenzungsregelung). Änderungen in Familienverhältnissen sind ebenfalls zeitnah mitzuteilen.

Des Weiteren entfallen für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 9 die Selbstbehalte mit Wirkung ab 1. Januar 2022. In diesem Jahr wurde bereits vorsorglich auf die Berechnung der Selbstbehalte in diesen Gehaltsgruppen verzichtet.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Beihilfekasse

Wort BLOG in gelber Sprechblase

Hallo zusammen,

in den letzten Azubi-Blogs haben wir euch kurz von unserer Teilnahme an dem Unternehmensplanspiel „Playbizz“ berichtet.
Heute soll es um unsere Teilnahme an diesem Planspiel gehen und welche Erfahrungen, Informationen und neues Wissen wir mitgenommen haben.

In diesem Planspiel ging es darum, als Team ein Unternehmen über 4 Geschäftsjahre (4 Spielperioden) aufzubauen. Dabei waren sehr viele Aspekte zu beachten. Es ging natürlich vor allem um Bereiche wie Beschaffung von Materialien, Produktion von Produkten, Einstellung von Mitarbeitern und die Aufstellung eines detaillierten Finanzplanes.

Das Produkt, welches wir als Unternehmen groß machen mussten, war ein Staubwischroboter (Robo-Vac).

In den ersten beiden Spielperioden gab es nur den Inlandsmarkt, dies hielt die Möglichkeiten noch relativ gering. Hier ging es vor allem darum, ein Gefühl dafür zu bekommen, wie sich gewisses Handeln bei der Beschaffung und Produktion auf den Finanzplan auswirkte.
Es war interessant zu sehen, welche Zusammenhänge es gibt. Z.B kauft man teure Fertigware ein und spart sich einiges an Produktionskosten und Mitarbeitern oder kauft man viel Rohmaterial zu einem billigeren Stückzahlpreis ein und hat dementsprechend höhere Ausgaben für Maschinen, Produktion, Energie und Mitarbeiter. Hier mussten wir abwägen, auf welche Art und Weise am Ende mehr Gewinn in der Schlussbilanz stehen würde.

In der dritten und vierten Spielperiode kam dann der Auslandsmarkt hinzu, welcher einiges an Möglichkeiten bot. Man konnte als Unternehmen expandieren und Produkte ins Ausland exportieren. Dort boten sich durch den neuen und fremden Markt große Möglichkeiten, den Umsatz um einiges in die Höhe zu treiben. Allerdings war das Fallpotential dort natürlich auch höher.
Es musste abgewogen werden, wie viele Produkte wir exportieren wollen und zu welchem Preis diese im Ausland verkauft werden sollten. Dadurch kamen Dinge wie Lagerkosten und Transportkosten hinzu.

Es war hier vor allem interessant zu sehen, wie der Umsatz sich zwischen In- und Auslandsmarkt unterscheiden kann und welche Auswirkung das Expandieren auf den letztendlichen Gewinn haben kann.

Wir sind in dem Planspiel gegen bundesweite Gegner in unzähligen kleinen Gruppen mit vielen Teams angetreten. Wir haben in unserer Gruppe den 5. Platz belegt. Dies hat leider nicht zum Weiterkommen in eine weitere Runde gereicht.

Jedoch hat uns der Ehrgeiz im Laufe des Spiels sehr gepackt und wir wollten wissen, was mit welchen Entscheidungen und Prioritäten rauszuholen war.
Zudem haben wir einiges über wirtschaftliche Zusammenhänge und finanzielle Angelegenheiten gelernt.

Aber vor allem haben wir mitgenommen, dass es verdammt schwer ist, ein eigenes Unternehmen aufzubauen und sich gegen die Konkurrenz durchzusetzen.

Das Planspiel war sehr informativ, facettenreich und hat uns eine Menge Spaß gemacht!

So viel erstmal zum Planspiel…

Bleibt gesund und bis bald

Marian

BLog Kugeln aus Holz

Hallo zusammen,

 

nach unserem ersten Berufsschulblock bin ich, Jule, jetzt in dem Bereich III, Finanzen, eingesetzt.

Da wir in der Berufsschule bereits Einblicke in die Buchhaltung bekommen konnten, habe ich mich sehr gefreut, einige Aspekte aus dem Unterricht nun auch in der Praxis wiederzufinden.

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage hat meine Einführung in den Bereich von zu Hause aus über Meetings und Telefonate stattgefunden. Auch wenn die Technik nicht immer auf unserer Seite war, konnte ich trotz dessen einen umfangreichen ersten Überblick über die Tätigkeiten der Buchhaltung der VAK erhalten.

Für die ersten zwei Wochen war ich in der Geschäftsbuchhaltung (GBH) tätig und konnte mich dort mit verschiedenen Anordnungen vertraut machen und später selbst, natürlich unter Aufsicht, Rechnungen anordnen.

Nach diesen zwei Wochen war ich für drei Wochen in der Finanzbuchhaltung (FIBU) eingesetzt. Hier habe ich unter anderem gezeigt bekommen, wie es mit den Anordnungen weitergeht.

Ich habe ebenfalls Verwahrungen und Vorschüsse bearbeitet und offene Beiträge von den Kontoauszügen den jeweiligen Konten zugeordnet.

Zudem durfte ich auch den Zahlungsverkehr übernehmen.

Für eine Woche war ich außerdem in dem Bereich Haushalt eingesetzt und habe dort mehr über die Haushaltsplanung und den Jahresabschluss gelernt.

Die restlichen zwei Wochen habe ich wieder abwechselnd in der GBH und FIBU verbracht.

Auch wenn meine Zeit im Bereich III zum größten Teil im Homeoffice stattgefunden hat, habe ich mich jederzeit gut betreut und beschäftigt gefühlt, so dass ich auch von zu Hause aus viel lernen konnte. Und obwohl ich zuerst meine Zweifel hatte, da ich eigentlich kein großer „Zahlenmensch“ bin, wurde ich positiv überrascht.

Auch die Kolleginnen und Kollegen waren sehr nett und waren jederzeit bereit, Fragen meinerseits zu beantworten oder manche Dinge noch einmal genau zu erklären. Insgesamt hat mir die Zeit im Bereich Finanzen sehr gut gefallen und ich freue mich darauf, später noch einmal dort eingesetzt zu werden.

Die nächsten Wochen bis zum erneuten Berufsschulblock im April werde ich im Bereich I, Personal und Organisation, verbringen. Ich bin gespannt, was mich dort erwarten wird.

Bis bald und bleibt gesund!

Jule

 

2022 Jahreswechsel

Die Haushaltssatzung 2022 steht für Sie hier bereit.

Jeder kann auf Anfrage Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen.

Hierzu wenden Sie sich bitte an den Leiter des Bereichs Finanzen, Herrn Maik Longwitz (maik.longwitz@vak-sh.de bzw. (0431) 5701-190).

Lupe PC

Im Vorgriff auf beabsichtigte Änderungen der Beihilfeverordnung zur Umsetzung des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) zur Konkretisierung des § 12 Abs. 7 BhVO sind folgende Regelungen ab 01.01.2022 anzuwenden:

Zu § 12a Abs. 1 BhVO:

Für Aufwendungen bei häuslicher Pflege sind höchstens folgende Pauschalen beihilfefähig:

in Pflegegrad 2                     724 €,

in Pflegegrad 3                  1.363 €,

in Pflegegrad 4                  1.693 €,

in Pflegegrad 5                  2.095 €.

Zu § 12a Abs. 4 BhVO: Der Klammerzusatz in Satz 4 „50% des Höchstbetrages für Kurzzeitpflege“ ist unbeachtlich.

Zu § 12a Abs. 6 BhVO: Die Regelung zur Besitzstandswahrung in Satz 4 ist nicht mehr anzuwenden.

Zu § 12b Abs. 5 BhVO: Die nach Absatz 4 entstandenen pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege sind im Kalenderjahr beihilfefähig bis zu dem Gesamtbetrag von 1.774 €; § 12 Absatz 5 Satz 4 gilt entsprechend.

Zu § 12b Abs. 5 BhVO: In Satz 3 ist der Betrag auf 3.386 € anzuheben.

Zu § 12c  Abs. 1 BhVO: Es ist folgende ergänzende Regelung anzuwenden:  „Zusätzlich wird ein Leistungszuschlag nach den Maßgaben des § 43c SGB XI zur Begrenzung des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen gewährt.

Zudem gelten ab dem 01.01.2022 die in der anliegenden Datei dargestellten angepassten Höchstbeträge für Heilmittel. Die Änderungen der Anlage 4 zu § 9 Abs. 1 Nr. 3 BhVO sind farblich hervorgehoben.

 

Stellenbörse PC

Liebe Nutzer:innen unserer Homepage,

wir möchten Sie heute darüber informieren, dass die Platzierung unserer „Stellenbörse“ umgezogen ist. Sie finden nun alle Stellenausschreibungen auf einen Klick im oberen Menü.

Probieren Sie es doch gleich aus und schauen Sie vorbei.