Lupe PC

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie gern über folgende bevorstehende Änderungen der Beihilfebemessungssätze ab dem 1. Mai 2022 informieren und bitten Sie, diese wichtige Information schnellstmöglich an Ihren beihilfeberechtigten Personenkreis in geeigneter Weise weiterzuleiten:

Sind zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig, beträgt der Bemessungssatz nach § 6 BhVO mit Wirkung vom 1. Mai 2022 für die Ehegattin oder den Ehegatten, die eingetragene Lebenspartnerin oder den eingetragenen Lebenspartner 90%, für beihilfefähige pflegebedingte Aufwendungen bei Pflegebedürftigkeit verbleibt der Bemessungssatz bei 70%.

Sind drei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig beträgt der beihilfefähige Bemessungssatz für alle berücksichtigungsfähigen Kinder 90%, für beihilfefähige pflegebedingte Aufwendungen bei Pflegebedürftigkeit verbleibt der Bemessungssatz bei 80%.

Bei dem betroffenen beihilfeberechtigten Personenkreis ist der abgeänderte Versicherungsschutz bei der jeweiligen Krankenkasse entsprechend den oben genannten beihilferechtlichen Voraussetzungen anzupassen.

Über den angepassten Versicherungsschutz zum 1. Mai 2022 ist der Beihilfekasse zeitnah ein entsprechender Versicherungsnachweis vorzulegen (100% Begrenzungsregelung). Änderungen in Familienverhältnissen sind ebenfalls zeitnah mitzuteilen.

Des Weiteren entfallen für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 9 die Selbstbehalte mit Wirkung ab 1. Januar 2022. In diesem Jahr wurde bereits vorsorglich auf die Berechnung der Selbstbehalte in diesen Gehaltsgruppen verzichtet.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Beihilfekasse

 

Foto: Shahril KHMD / Shutterstock.com

Wort BLOG in gelber Sprechblase

Hallo zusammen,

in den letzten Azubi-Blogs haben wir euch kurz von unserer Teilnahme an dem Unternehmensplanspiel „Playbizz“ berichtet.
Heute soll es um unsere Teilnahme an diesem Planspiel gehen und welche Erfahrungen, Informationen und neues Wissen wir mitgenommen haben.

In diesem Planspiel ging es darum, als Team ein Unternehmen über 4 Geschäftsjahre (4 Spielperioden) aufzubauen. Dabei waren sehr viele Aspekte zu beachten. Es ging natürlich vor allem um Bereiche wie Beschaffung von Materialien, Produktion von Produkten, Einstellung von Mitarbeitern und die Aufstellung eines detaillierten Finanzplanes.

Das Produkt, welches wir als Unternehmen groß machen mussten, war ein Staubwischroboter (Robo-Vac).

In den ersten beiden Spielperioden gab es nur den Inlandsmarkt, dies hielt die Möglichkeiten noch relativ gering. Hier ging es vor allem darum, ein Gefühl dafür zu bekommen, wie sich gewisses Handeln bei der Beschaffung und Produktion auf den Finanzplan auswirkte.
Es war interessant zu sehen, welche Zusammenhänge es gibt. Z.B kauft man teure Fertigware ein und spart sich einiges an Produktionskosten und Mitarbeitern oder kauft man viel Rohmaterial zu einem billigeren Stückzahlpreis ein und hat dementsprechend höhere Ausgaben für Maschinen, Produktion, Energie und Mitarbeiter. Hier mussten wir abwägen, auf welche Art und Weise am Ende mehr Gewinn in der Schlussbilanz stehen würde.

In der dritten und vierten Spielperiode kam dann der Auslandsmarkt hinzu, welcher einiges an Möglichkeiten bot. Man konnte als Unternehmen expandieren und Produkte ins Ausland exportieren. Dort boten sich durch den neuen und fremden Markt große Möglichkeiten, den Umsatz um einiges in die Höhe zu treiben. Allerdings war das Fallpotential dort natürlich auch höher.
Es musste abgewogen werden, wie viele Produkte wir exportieren wollen und zu welchem Preis diese im Ausland verkauft werden sollten. Dadurch kamen Dinge wie Lagerkosten und Transportkosten hinzu.

Es war hier vor allem interessant zu sehen, wie der Umsatz sich zwischen In- und Auslandsmarkt unterscheiden kann und welche Auswirkung das Expandieren auf den letztendlichen Gewinn haben kann.

Wir sind in dem Planspiel gegen bundesweite Gegner in unzähligen kleinen Gruppen mit vielen Teams angetreten. Wir haben in unserer Gruppe den 5. Platz belegt. Dies hat leider nicht zum Weiterkommen in eine weitere Runde gereicht.

Jedoch hat uns der Ehrgeiz im Laufe des Spiels sehr gepackt und wir wollten wissen, was mit welchen Entscheidungen und Prioritäten rauszuholen war.
Zudem haben wir einiges über wirtschaftliche Zusammenhänge und finanzielle Angelegenheiten gelernt.

Aber vor allem haben wir mitgenommen, dass es verdammt schwer ist, ein eigenes Unternehmen aufzubauen und sich gegen die Konkurrenz durchzusetzen.

Das Planspiel war sehr informativ, facettenreich und hat uns eine Menge Spaß gemacht!

So viel erstmal zum Planspiel…

Bleibt gesund und bis bald

Marian

BLog Kugeln aus Holz

Hallo zusammen,

 

nach unserem ersten Berufsschulblock bin ich, Jule, jetzt in dem Bereich III, Finanzen, eingesetzt.

Da wir in der Berufsschule bereits Einblicke in die Buchhaltung bekommen konnten, habe ich mich sehr gefreut, einige Aspekte aus dem Unterricht nun auch in der Praxis wiederzufinden.

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage hat meine Einführung in den Bereich von zu Hause aus über Meetings und Telefonate stattgefunden. Auch wenn die Technik nicht immer auf unserer Seite war, konnte ich trotz dessen einen umfangreichen ersten Überblick über die Tätigkeiten der Buchhaltung der VAK erhalten.

Für die ersten zwei Wochen war ich in der Geschäftsbuchhaltung (GBH) tätig und konnte mich dort mit verschiedenen Anordnungen vertraut machen und später selbst, natürlich unter Aufsicht, Rechnungen anordnen.

Nach diesen zwei Wochen war ich für drei Wochen in der Finanzbuchhaltung (FIBU) eingesetzt. Hier habe ich unter anderem gezeigt bekommen, wie es mit den Anordnungen weitergeht.

Ich habe ebenfalls Verwahrungen und Vorschüsse bearbeitet und offene Beiträge von den Kontoauszügen den jeweiligen Konten zugeordnet.

Zudem durfte ich auch den Zahlungsverkehr übernehmen.

Für eine Woche war ich außerdem in dem Bereich Haushalt eingesetzt und habe dort mehr über die Haushaltsplanung und den Jahresabschluss gelernt.

Die restlichen zwei Wochen habe ich wieder abwechselnd in der GBH und FIBU verbracht.

Auch wenn meine Zeit im Bereich III zum größten Teil im Homeoffice stattgefunden hat, habe ich mich jederzeit gut betreut und beschäftigt gefühlt, so dass ich auch von zu Hause aus viel lernen konnte. Und obwohl ich zuerst meine Zweifel hatte, da ich eigentlich kein großer „Zahlenmensch“ bin, wurde ich positiv überrascht.

Auch die Kolleginnen und Kollegen waren sehr nett und waren jederzeit bereit, Fragen meinerseits zu beantworten oder manche Dinge noch einmal genau zu erklären. Insgesamt hat mir die Zeit im Bereich Finanzen sehr gut gefallen und ich freue mich darauf, später noch einmal dort eingesetzt zu werden.

Die nächsten Wochen bis zum erneuten Berufsschulblock im April werde ich im Bereich I, Personal und Organisation, verbringen. Ich bin gespannt, was mich dort erwarten wird.

Bis bald und bleibt gesund!

Jule

 

2022 Jahreswechsel

Die Haushaltssatzung 2022 steht für Sie hier bereit.

Jeder kann auf Anfrage Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen.

Hierzu wenden Sie sich bitte an den Leiter des Bereichs Finanzen, Herrn Maik Longwitz (maik.longwitz@vak-sh.de bzw. (0431) 5701-190).

Lupe PC

Im Vorgriff auf beabsichtigte Änderungen der Beihilfeverordnung zur Umsetzung des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) zur Konkretisierung des § 12 Abs. 7 BhVO sind folgende Regelungen ab 01.01.2022 anzuwenden:

Zu § 12a Abs. 1 BhVO:

Für Aufwendungen bei häuslicher Pflege sind höchstens folgende Pauschalen beihilfefähig:

in Pflegegrad 2                     724 €,

in Pflegegrad 3                  1.363 €,

in Pflegegrad 4                  1.693 €,

in Pflegegrad 5                  2.095 €.

Zu § 12a Abs. 4 BhVO: Der Klammerzusatz in Satz 4 „50% des Höchstbetrages für Kurzzeitpflege“ ist unbeachtlich.

Zu § 12a Abs. 6 BhVO: Die Regelung zur Besitzstandswahrung in Satz 4 ist nicht mehr anzuwenden.

Zu § 12b Abs. 5 BhVO: Die nach Absatz 4 entstandenen pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege sind im Kalenderjahr beihilfefähig bis zu dem Gesamtbetrag von 1.774 €; § 12 Absatz 5 Satz 4 gilt entsprechend.

Zu § 12b Abs. 5 BhVO: In Satz 3 ist der Betrag auf 3.386 € anzuheben.

Zu § 12c  Abs. 1 BhVO: Es ist folgende ergänzende Regelung anzuwenden:  „Zusätzlich wird ein Leistungszuschlag nach den Maßgaben des § 43c SGB XI zur Begrenzung des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen gewährt.

Zudem gelten ab dem 01.01.2022 die in der anliegenden Datei dargestellten angepassten Höchstbeträge für Heilmittel. Die Änderungen der Anlage 4 zu § 9 Abs. 1 Nr. 3 BhVO sind farblich hervorgehoben.

 

Stellenbörse PC

Liebe Nutzer:innen unserer Homepage,

wir möchten Sie heute darüber informieren, dass die Platzierung unserer „Stellenbörse“ umgezogen ist. Sie finden nun alle Stellenausschreibungen auf einen Klick im oberen Menü.

Probieren Sie es doch gleich aus und schauen Sie vorbei.

Padanosta im Landtag SH

Am 28.09.21 besuchte die gesamte Ausbildungsabteilung den Landtag in Kiel. Dort gab es die Möglichkeit, mit dem Landtagsabgeordneten und Fraktionsvize von Bündnis 90/ die Grünen, Herrn Lasse Petersdotter, zu sprechen und ihm Fragen zu stellen.

Zu der Frage, wie er zur Politik gekommen ist, erklärte er, er sei relativ spät zur Politik gelangt und hätte erst im Studium politisches Interesse entwickelt. Auch persönliche Erfahrungen hätten ihn im Hinblick auf die Politik sehr geprägt. Dadurch kam die Entscheidung, selbst etwas bewirken zu wollen.

Im Jahr 2013 entschied sich Herr Petersdotter, der SPD beizutreten. Nach kurzer Zeit wechselte er jedoch zu den Grünen, da ihm hier die Ausrichtung der Partei mehr zusagte, vor allem in ökologischer Hinsicht.

Bei den Grünen setzt er sich vor allem gegen Rechtsextremismus ein und befasst sich ebenfalls mit dem Haushalt. Sein Alltag besteht aus Plenarsitzungen und der Teilnahme an Fraktions- und Finanzausschüssen. Außerdem führt er Gespräche mit verschiedensten Lobbyisten, beantwortet E-Mails oder bereitet sich auf seine Reden vor. Des Weiteren besucht er verschiedene Hochschulen, um Einblicke zu erhalten, und bietet außerdem Onlineseminare an, in denen er die Haushaltspolitik vermitteln möchte.

Vor allem beim Thema Rechtsextremismus setzt Herr Petersdotter sich ein, da ihn hier persönliche Erfahrungen sehr geprägt haben. Er erhofft sich davon, gezielter und stärker den Rechtsextremismus bekämpfen zu können. Zudem möchte er mehr auf die Perspektive der Opfer eingehen und diese berücksichtigen.

Da er auch für die Haushaltsplanung und -führung zuständig ist, konnte er uns Einblicke in diese ermöglichen und die Folgen der Corona-Pandemie erläutern. Diese sind unter anderem Verpflichtungen von neuen Krediten, geringere Einnahmen, insbesondere bei den Steuern, und hohe Ausgaben durch Rettungspakete. Dies hat zur Folge, dass es für die kommenden Jahre, in finanzieller Hinsicht, kaum „Spielräume“ gibt. Vor allem durch die Mitarbeit im Haushalt, war er stark belastet, da schnelle Entscheidungen nötig waren, bei denen der Ausgang häufig ungewiss war.

Er hat jedoch das Privileg, in einem sicheren Job arbeiten zu dürfen, gleichzeitig sind ihm jedoch die negativen Auswirkungen von Corona bewusst geworden, beispielhaft das Thema Kurzarbeit.

Mit den Ergebnissen der Bundestagswahlen war Herr Petersdotter dahingehend zufrieden, dass die Grünen deutlich an Stimmen gewinnen konnten. Vor den Wahlen war er im persönlichen Austausch mit Spitzenkandidatin Annalena Baerbock. Für die Landtagswahlen im kommenden Jahr wünscht er sich gute Ergebnisse für die Grünen und hofft auf viele Wechselwähler.

Pension Würfel

Hallo zusammen,

nachdem wir zuletzt über unseren Besuch im schleswig-holsteinischen Landtag und das Treffen mit Lasse Petersdotter berichtet haben, möchte ich, Beeke, euch etwas über meine Arbeit in Bereich II, der Versorgung, erzählen.

Im Folgenden erkläre ich euch kurz, was die Versorgung eigentlich ist und wem diese zusteht.

Die Kundinnen und Kunden der Versorgung sind Beamtinnen und Beamte oder auch Wahlbeamtinnen und -beamte. Dies sind leitende Beamtinnen und Beamte einer Stadt, eines Landkreises oder einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaft, Stiftung oder Anstalt, die durch eine Wahl berufen werden. Als Beispiel ist hier die Bürgermeisterin oder der der Bürgermeister zu nennen.

Die Beamtenversorgung ist die Alterssicherung für Beamtinnen und Beamte. Der Dienstherr verpflichtet sich, den Unterhalt dieser über die Versorgungsbezüge lebenslang zu gewährleisten.

Diese Versorgungsbezüge sind beispielsweise Ruhegehalt, Unfallfürsorge oder Hinterbliebenenfürsorge. Bei der Hinterbliebenenfürsorge erhalten die Hinterbliebenen des Versorgungsurhebers, also der Beamtin oder des Beamten, Geld, z.B. Witwen- oder Waisengeld.

Die Versorgungsbezüge werden für jeden einzelnen Fall individuell berechnet. Hierbei ist zu beachten, ob die Versorgungsurheber neben ihren Versorgungsbezügen eine Rente erhalten oder ein Einkommen erzielen. Sollte das der Fall sein, wird dies auf die Versorgungsbezüge angerechnet. Hierfür müssen Einkommens- und Rentenanrechnungen gemacht werden, was in einigen Fällen meine Aufgabe war.  Zunächst musste hierfür ein Renten- oder eben ein Einkommensteuerbescheid vorliegen. Anschließend müssen die Werte korrekt vorgegeben und berechnet werden. Erzielt der Versorgungsurheber neben seinen Versorgungsbezügen ein Einkommen, welches sehr hoch ist und überschreitet dadurch die berechnete Höchstgrenze, werden die Versorgungsbezüge um den Überschreitungsbetrag gekürzt, das heißt, sie ruhen. Ist dies nicht der Fall, werden die Versorgungsbezüge in voller Höhe ausgezahlt.

Des Weiteren durfte ich Bescheide sowie Verfügungen fertigen, die Versorgungsurheber oder deren Hinterbliebene anschreiben und um das Übersenden von noch fehlenden Dokumenten bitten. Außerdem habe ich Kolleginnen und Kollegen bei der Aktenbereinigung unterstützt. Zudem durfte ich auch Dateneingaben im Programm der Versorgung machen, beispielsweise bei Adress- oder Bankverbindungsänderungen oder beim Eintragen von Vorsorgeaufwendungen. Da ich außerdem auch in den Monaten November und Dezember im Bereich Versorgung eingesetzt war, durfte ich bei den Dienstherren der Versorgungsurheber anfragen, ob diese eine Sonderzahlung gewähren. War das der Fall, wurde diese auf die Versorgungsbezüge angerechnet und die Versorgungsbezüge ggf. gekürzt.

Zusammenfassend gesagt, ist der Bereich Versorgung sehr komplex und vielfältig und vor allem interessant. Ich hatte hier eine tolle und vor allem lehrreiche Zeit und sehr nette Kolleginnen und Kollegen.

 

Ich wünsche allen eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Beeke

 

#crewvak