Durch Art. 4 des Gesetzes zur Fortentwicklung dienstrechtlicher Vorschriften vom 13. Dezember 2023 (GVOBl. S-H S. 634) wurde das Gesetz über die Versorgungsausgleichskasse geändert.

Die aktualisierte Version der Lesefassung steht für Sie hier bereit.

 

 

 

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Information für Beschäftigte zur

Anhebung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung zum 01.07.2023

Der Beitrag zur Pflegeversicherung lag bislang für kinderlose Beschäftigte bei 3,4% und bei Beschäftigten mit Kindern bei 3,05%. Der Bundesrat hat am 16. Juni 2023 das Gesetz zur Anhebung des Beitragssatzes gebilligt, sodass sich der Beitrag in der Pflegeversicherung ab dem 1. Juli 2023 erhöht. Zudem wirkt sich ab diesem Zeitpunkt die Anzahl der Kinder stärker auf den zu zahlenden Arbeitnehmerbeitrag aus. Berücksichtigt werden dabei leibliche Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder und Pflegekinder.

Persönliche Situation Gesamtbeitrag Arbeitnehmeranteil Arbeitgeberanteil
Beschäftigte ohne Kinder 4,00% 2,30% 1,70%
Beschäftigte mit einem Kind (Beitragssatz bleibt lebenslang bestehen) 3,40% 1,70% 1,70%
Beschäftigte mit 2 Kindern unter 25 Jahren 3,15% 1,45% 1,70%
Beschäftigte mit 3 Kindern unter 25 Jahren 2,90% 1,20% 1,70%
Beschäftigte mit 4 Kindern unter 25 Jahren 2,65% 0,95% 1,70%
Beschäftigte mit 5 und mehr Kindern unter 25 Jahren 2,40% 0,70% 1,70%
Beschäftigte, deren Kinder alle mind. 25 Jahre alt sind 3,40 % 1,70 % 1,70 %

Was bedeutet das nun im Einzelfall?

Für Beschäftigte, die nach Ablauf des Monats in dem sie das 23. Lebensjahr vollendet haben, kinderlos sind, steigt der Beitragszuschlag um 0,6%.

Bei Beschäftigten mit Kindern wird der Beitragssatz nach der Anzahl der Kinder gestaffelt (siehe obige Tabelle). Kinder werden bis zum Ablauf des Monats berücksichtigt, in dem sie das 25. Lebensjahr vollendet haben. Damit sollen Eltern mit mehreren Kindern in der Kindererziehungsphase spürbar entlastet werden.

Eltern mit Kindern über 25 Jahre zahlen den Beitrag wie Eltern mit einem Kind.

Was müssen Sie nun tun?

Um den verringerten Beitragssatz in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die Elterneigenschaft für jedes Ihrer Kinder nachweisen.

Bitte verwenden Sie dazu das Formular „Nachweis der Elterneigenschaft“ (> zu finden im Downloadbereich der VAK-Bezügekasse unter https://www.vak-sh.de/die-vak/downloadbereich) und schicken dieses zusammen mit den entsprechenden Nachweisen an die VAK-Bezügekasse.

Ohne die notwendigen Angaben und Nachweise ist uns die Ermittlung eines verringerten Beitragssatzes leider nicht möglich.

Für Ihre Mitwirkung danken wir Ihnen ganz herzlich!

Sollten Sie noch Fragen haben oder Erläuterungen wünschen, so sprechen Sie uns gerne an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre VAK-Bezügekasse

 

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Die Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel der Anlage 4 (zu § 9 Abs. 1 Nr. 3 BhVO) wurden von Seiten des Finanzministeriums auf dem Wege der Vorgriffsregelung mit Wirkung vom 01.08.2023 neu geregelt.

Auf die Anlage wird verwiesen.

 

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Am 23.06.2022 wurde die neue Landesverordnung zur Änderung der Beihilfeverordnung vom 12.05.2022 veröffentlicht.

Sie können diese HIER einsehen.

 

 

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Am Freitag den 19.08.2022 fand der erste Messeauftritt 2022 für die VAK statt.

Diesmal stellte die VAK auf der Jubiläumsveranstaltung der Delegiertenversammlung des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages in den Holstenhallen Neumünster aus.

Unser Messeteam führte an diesem Tag interessante Gespräche mit den Messebesucher:innen und konnte zudem einen ersten Eindruck auf die kommende Dienstleistung BEM und BEM+ geben.

Außerdem feierte unser Teaser-Film eine kleine Premiere: https://www.vak-sh.de/unsere-bereiche/betriebliches-eingliederungsmanagement/#bem

Wir möchten uns an dieser Stelle auch noch einmal für diese gelungene Messe und Ihr Interesse an  uns bedanken.

Falls Sie noch Fragen haben, so freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

 

Fotos: VAK

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit nachfolgendem PDF möchten wir Sie über das Gesetz zur Gewährleistung eines ausreichenden Abstandes der Alimentation zur sozialen Grundsicherung und zur amtsangemessenen Alimentation von Beamtinnen und Beamten mit mehr als zwei Kindern vom 24. März 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 309) informieren.

 

Information zur Besoldungsänderung ab Mai 2022

 

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Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie gern über folgende bevorstehende Änderungen der Beihilfebemessungssätze ab dem 1. Mai 2022 informieren und bitten Sie, diese wichtige Information schnellstmöglich an Ihren beihilfeberechtigten Personenkreis in geeigneter Weise weiterzuleiten:

Sind zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig, beträgt der Bemessungssatz nach § 6 BhVO mit Wirkung vom 1. Mai 2022 für die Ehegattin oder den Ehegatten, die eingetragene Lebenspartnerin oder den eingetragenen Lebenspartner 90%, für beihilfefähige pflegebedingte Aufwendungen bei Pflegebedürftigkeit verbleibt der Bemessungssatz bei 70%.

Sind drei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig beträgt der beihilfefähige Bemessungssatz für alle berücksichtigungsfähigen Kinder 90%, für beihilfefähige pflegebedingte Aufwendungen bei Pflegebedürftigkeit verbleibt der Bemessungssatz bei 80%.

Bei dem betroffenen beihilfeberechtigten Personenkreis ist der abgeänderte Versicherungsschutz bei der jeweiligen Krankenkasse entsprechend den oben genannten beihilferechtlichen Voraussetzungen anzupassen.

Über den angepassten Versicherungsschutz zum 1. Mai 2022 ist der Beihilfekasse zeitnah ein entsprechender Versicherungsnachweis vorzulegen (100% Begrenzungsregelung). Änderungen in Familienverhältnissen sind ebenfalls zeitnah mitzuteilen.

Des Weiteren entfallen für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 9 die Selbstbehalte mit Wirkung ab 1. Januar 2022. In diesem Jahr wurde bereits vorsorglich auf die Berechnung der Selbstbehalte in diesen Gehaltsgruppen verzichtet.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Beihilfekasse

 

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Hallo zusammen,

in den letzten Azubi-Blogs haben wir euch kurz von unserer Teilnahme an dem Unternehmensplanspiel „Playbizz“ berichtet.
Heute soll es um unsere Teilnahme an diesem Planspiel gehen und welche Erfahrungen, Informationen und neues Wissen wir mitgenommen haben.

In diesem Planspiel ging es darum, als Team ein Unternehmen über 4 Geschäftsjahre (4 Spielperioden) aufzubauen. Dabei waren sehr viele Aspekte zu beachten. Es ging natürlich vor allem um Bereiche wie Beschaffung von Materialien, Produktion von Produkten, Einstellung von Mitarbeitern und die Aufstellung eines detaillierten Finanzplanes.

Das Produkt, welches wir als Unternehmen groß machen mussten, war ein Staubwischroboter (Robo-Vac).

In den ersten beiden Spielperioden gab es nur den Inlandsmarkt, dies hielt die Möglichkeiten noch relativ gering. Hier ging es vor allem darum, ein Gefühl dafür zu bekommen, wie sich gewisses Handeln bei der Beschaffung und Produktion auf den Finanzplan auswirkte.
Es war interessant zu sehen, welche Zusammenhänge es gibt. Z.B kauft man teure Fertigware ein und spart sich einiges an Produktionskosten und Mitarbeitern oder kauft man viel Rohmaterial zu einem billigeren Stückzahlpreis ein und hat dementsprechend höhere Ausgaben für Maschinen, Produktion, Energie und Mitarbeiter. Hier mussten wir abwägen, auf welche Art und Weise am Ende mehr Gewinn in der Schlussbilanz stehen würde.

In der dritten und vierten Spielperiode kam dann der Auslandsmarkt hinzu, welcher einiges an Möglichkeiten bot. Man konnte als Unternehmen expandieren und Produkte ins Ausland exportieren. Dort boten sich durch den neuen und fremden Markt große Möglichkeiten, den Umsatz um einiges in die Höhe zu treiben. Allerdings war das Fallpotential dort natürlich auch höher.
Es musste abgewogen werden, wie viele Produkte wir exportieren wollen und zu welchem Preis diese im Ausland verkauft werden sollten. Dadurch kamen Dinge wie Lagerkosten und Transportkosten hinzu.

Es war hier vor allem interessant zu sehen, wie der Umsatz sich zwischen In- und Auslandsmarkt unterscheiden kann und welche Auswirkung das Expandieren auf den letztendlichen Gewinn haben kann.

Wir sind in dem Planspiel gegen bundesweite Gegner in unzähligen kleinen Gruppen mit vielen Teams angetreten. Wir haben in unserer Gruppe den 5. Platz belegt. Dies hat leider nicht zum Weiterkommen in eine weitere Runde gereicht.

Jedoch hat uns der Ehrgeiz im Laufe des Spiels sehr gepackt und wir wollten wissen, was mit welchen Entscheidungen und Prioritäten rauszuholen war.
Zudem haben wir einiges über wirtschaftliche Zusammenhänge und finanzielle Angelegenheiten gelernt.

Aber vor allem haben wir mitgenommen, dass es verdammt schwer ist, ein eigenes Unternehmen aufzubauen und sich gegen die Konkurrenz durchzusetzen.

Das Planspiel war sehr informativ, facettenreich und hat uns eine Menge Spaß gemacht!

So viel erstmal zum Planspiel…

Bleibt gesund und bis bald

Marian

Hallo zusammen,

 

nach unserem ersten Berufsschulblock bin ich, Jule, jetzt in dem Bereich III, Finanzen, eingesetzt.

Da wir in der Berufsschule bereits Einblicke in die Buchhaltung bekommen konnten, habe ich mich sehr gefreut, einige Aspekte aus dem Unterricht nun auch in der Praxis wiederzufinden.

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage hat meine Einführung in den Bereich von zu Hause aus über Meetings und Telefonate stattgefunden. Auch wenn die Technik nicht immer auf unserer Seite war, konnte ich trotz dessen einen umfangreichen ersten Überblick über die Tätigkeiten der Buchhaltung der VAK erhalten.

Für die ersten zwei Wochen war ich in der Geschäftsbuchhaltung (GBH) tätig und konnte mich dort mit verschiedenen Anordnungen vertraut machen und später selbst, natürlich unter Aufsicht, Rechnungen anordnen.

Nach diesen zwei Wochen war ich für drei Wochen in der Finanzbuchhaltung (FIBU) eingesetzt. Hier habe ich unter anderem gezeigt bekommen, wie es mit den Anordnungen weitergeht.

Ich habe ebenfalls Verwahrungen und Vorschüsse bearbeitet und offene Beiträge von den Kontoauszügen den jeweiligen Konten zugeordnet.

Zudem durfte ich auch den Zahlungsverkehr übernehmen.

Für eine Woche war ich außerdem in dem Bereich Haushalt eingesetzt und habe dort mehr über die Haushaltsplanung und den Jahresabschluss gelernt.

Die restlichen zwei Wochen habe ich wieder abwechselnd in der GBH und FIBU verbracht.

Auch wenn meine Zeit im Bereich III zum größten Teil im Homeoffice stattgefunden hat, habe ich mich jederzeit gut betreut und beschäftigt gefühlt, so dass ich auch von zu Hause aus viel lernen konnte. Und obwohl ich zuerst meine Zweifel hatte, da ich eigentlich kein großer „Zahlenmensch“ bin, wurde ich positiv überrascht.

Auch die Kolleginnen und Kollegen waren sehr nett und waren jederzeit bereit, Fragen meinerseits zu beantworten oder manche Dinge noch einmal genau zu erklären. Insgesamt hat mir die Zeit im Bereich Finanzen sehr gut gefallen und ich freue mich darauf, später noch einmal dort eingesetzt zu werden.

Die nächsten Wochen bis zum erneuten Berufsschulblock im April werde ich im Bereich I, Personal und Organisation, verbringen. Ich bin gespannt, was mich dort erwarten wird.

Bis bald und bleibt gesund!

Jule

 

Die Haushaltssatzung 2022 steht für Sie hier bereit.

Jeder kann auf Anfrage Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen.

Hierzu wenden Sie sich bitte an den Leiter des Bereichs Finanzen, Herrn Maik Longwitz (maik.longwitz@vak-sh.de bzw. (0431) 5701-190).