Hinweis zur Beantragung des „Kinderzuschlags“

Derzeit erhalten wir vermehrt Anfragen zum Thema „Kinderzuschlag“. Zuständig für die Bearbeitung entsprechender Anträge ist jedoch stets die Bundesagentur für Arbeit (BA) – auch, wenn ein Elternteil im öffentlichen Dienst beschäftigt ist. Bei Fragen wenden Sie sich daher bitte direkt an die BA. Grundlegende Informationen zum Kinderzuschlag können Sie der Internetseite der BA entnehmen.