Versorgungsausgleichskasse
der Kommunalverbände
in Schleswig-Holstein
Knooper Weg 71
24116 Kiel
Tel: 0431 5701-0
Fax: 0431 564705
Versorgungsausgleichskasse
der Kommunalverbände
in Schleswig-Holstein
Knooper Weg 71
24116 Kiel
Tel: 0431 5701-0
Fax: 0431 564705
Diese Website nutzt Cookies, um Ihnen das beste Nutzererlebnis auf dieser Website zu ermöglichen.
Cookies akzeptierenMehr erfahrenWir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.
Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.
Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.
Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.
Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.
Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.
Wir benutzen außerdem verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps oder andere externe Videodienstleister. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.
Google Webfont Einstellungen:
Google Maps Einstellungen:
Google reCaptcha Einstellungen:
Vimeo und YouTube Einstellungen:
Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.
Datenschutz
Knutscher, Küsschen oder Bussi
Blog BEMInformation unserer Bezügekasse zur Anhebung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung ab 01.07.2023
Aktuelles, Aktuelles BezügekasseInformation für Beschäftigte zur
Anhebung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung zum 01.07.2023
Der Beitrag zur Pflegeversicherung lag bislang für kinderlose Beschäftigte bei 3,4% und bei Beschäftigten mit Kindern bei 3,05%. Der Bundesrat hat am 16. Juni 2023 das Gesetz zur Anhebung des Beitragssatzes gebilligt, sodass sich der Beitrag in der Pflegeversicherung ab dem 1. Juli 2023 erhöht. Zudem wirkt sich ab diesem Zeitpunkt die Anzahl der Kinder stärker auf den zu zahlenden Arbeitnehmerbeitrag aus. Berücksichtigt werden dabei leibliche Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder und Pflegekinder.
Was bedeutet das nun im Einzelfall?
Für Beschäftigte, die nach Ablauf des Monats in dem sie das 23. Lebensjahr vollendet haben, kinderlos sind, steigt der Beitragszuschlag um 0,6%.
Bei Beschäftigten mit Kindern wird der Beitragssatz nach der Anzahl der Kinder gestaffelt (siehe obige Tabelle). Kinder werden bis zum Ablauf des Monats berücksichtigt, in dem sie das 25. Lebensjahr vollendet haben. Damit sollen Eltern mit mehreren Kindern in der Kindererziehungsphase spürbar entlastet werden.
Eltern mit Kindern über 25 Jahre zahlen den Beitrag wie Eltern mit einem Kind.
Was müssen Sie nun tun?
Um den verringerten Beitragssatz in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die Elterneigenschaft für jedes Ihrer Kinder nachweisen.
Bitte verwenden Sie dazu das Formular „Nachweis der Elterneigenschaft“ (> zu finden im Downloadbereich der VAK-Bezügekasse unter https://www.vak-sh.de/die-vak/downloadbereich) und schicken dieses zusammen mit den entsprechenden Nachweisen an die VAK-Bezügekasse.
Ohne die notwendigen Angaben und Nachweise ist uns die Ermittlung eines verringerten Beitragssatzes leider nicht möglich.
Für Ihre Mitwirkung danken wir Ihnen ganz herzlich!
Sollten Sie noch Fragen haben oder Erläuterungen wünschen, so sprechen Sie uns gerne an.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre VAK-Bezügekasse
Foto: Shutterstock.com / SFIO CRACHO
Am 14. Juni ist Weltblutspendetag
Blog BEMHaushaltssatzung 2023
AktuellesDie Haushaltssatzung 2023 steht für Sie hier bereit.
Jeder kann auf Anfrage Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen.
Hierzu wenden Sie sich bitte an den Leiter des Bereichs Finanzen, Herrn Maik Longwitz (maik.longwitz@vak-sh.de bzw. (0431) 5701-190).
Foto: Shutterstock / SNeG17
Weltfahrradtag: Ein Tag zu Ehren des geliebten Fahrrads
Blog BEMKununu Top Company Award 2023
AktuellesDie VAK hat es geschafft, wir dürfen uns über die Auszeichnung zur kununu Top Company 2023 freuen.
Die Bewertungsplattform kununu zeichnet jene Unternehmen mit dem Top Company-Siegel aus, die auf der Plattform besonders gut bewertet wurden.
Mit einem Score von 4,4 Sternen (von maximal 5 Sternen) und einer Weiterempfehlungsquote von 92% ist die VAK besonders gut von Ihren Mitarbeitenden bewertet worden
Nur ca. fünf Prozent der Unternehmen auf kununu sind mit dem Top Company-Siegel 2023 ausgezeichnet. Auf der Plattform sind zurzeit über 550.000 Unternehmen Bewertungen abgegeben worden.
Schauen Sie gerne auf unserem Arbeitgeberprofil auf kununu vorbei und überzeugen sich selbst von der VAK als Arbeitgeber.
31. Mai ist Weltnichtrauchertag
Blog BEM15. Mai ist der internationale Tag der Familie
Blog BEM7. Mai ist Weltfischbrötchentag
Blog BEMTag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
Blog BEM