Versorgungsausgleichskasse
der Kommunalverbände
in Schleswig-Holstein
Knooper Weg 71
24116 Kiel
Tel: 0431 5701-0
Fax: 0431 564705
Versorgungsausgleichskasse
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Kinderbonus 2020
Aktuelles, Aktuelles LandesfamilienkasseKinderbonus 2020:
Mit dem Zweiten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) vom 29. Juni 2020 (BGBl. I S. 1512) wurde das Kindergeld für 2020 einmalig um 300 Euro erhöht (Kinderbonus 2020).
Für ein Kind, für das für den Monat September 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, wird für den Monat September 2020 ein Einmalbetrag in Höhe von 200 Euro und für den Monat Oktober 2020 ein Einmalbetrag in Höhe von 100 Euro gezahlt (§ 66 Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz [EStG] n. F.).
In diesen Fällen werden der erste Einmalbetrag in Höhe von 200 Euro mit der Bezüge-/Entgeltzahlung zum 30.09.2020 und der zweite Einmalbetrag in Höhe von 100 Euro mit der Bezüge-/Entgeltzahlung zum 30.10.2020 zur Auszahlung gebracht.
Ein Anspruch in Höhe der Einmalbeträge von insgesamt 300 Euro für das Kalenderjahr 2020 besteht auch für ein Kind, für das nicht für den Monat September 2020, jedoch für mindestens einen anderen Kalendermonat im Kalenderjahr 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht (§ 66 Abs. 1 Satz 2 EStG n. F.). In diesen Fällen erfolgt die Auszahlung der Einmalbeträge grundsätzlich in Höhe von 200 Euro mit der Bezüge-/Entgeltzahlung für den Monat November 2020 und in Höhe von 100 Euro mit der Bezüge-/Entgeltzahlung für den Monat Dezember 2020.
Weitere Informationen zum Kinderbonus 2020 (FAQ) finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-07-29-FAQ-Kinderbonus-Entlastungsbetrag.html
Unser erster Monat bei der VAK
Blog AzubisWir sind Beeke und Nele und haben am 01.08.2020 unsere Ausbildung bei der Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein begonnen, zugleich sind wir die ersten Auszubildenden der VAK.
Für uns ist es etwas ganz Neues plötzlich fest im Arbeitsleben zu sein, fünf Tage in der Woche zu arbeiten und beständige Arbeitszeiten zu haben. Doch die freundliche Aufnahme der Kollegen und Kolleginnen hat es uns sehr leicht gemacht, hier anzukommen.
Bereits im Vorstellungsgespräch im Jahr 2019 herrschte eine angenehme Stimmung, natürlich ist es immer noch eine gewisse Stresssituation aber die Freundlichkeit des Auswahlgremiums nimmt einem ziemlich schnell den Großteil der Anspannung und wir konnten und dadurch auf den Ausbildungsstart und die VAK freuen.
Am Tag des Ausbildungsbeginns waren wir sehr aufgeregt, doch dies erwies sich schnell als unbegründet. Genau wie im Vorstellungsgespräch wurden wir sehr lieb aufgenommen und herzlich empfangen. Dazu gehörten unter anderem hübsch dekorierte Arbeitsplätze.
Nach einer kurzen Vorstellungsrunde haben wir zusammen mit unserer Ausbildungsabteilung Wünsche und Erwartungen an unsere Ausbildungszeit aufgeschrieben. Die hieraus entstandenen Umgangsregeln sollen in Zukunft von allen Bereichen und Auszubildenden beachtet werden. Für uns waren besonders folgende Aspekte wichtig: Der freundliche und respektvolle Umgang miteinander, Ehrlichkeit, und zu wissen, dass man jederzeit fragen kann und jeder ein offenes Ohr für uns hat.
In den ersten vier Wochen haben wir einen Einblick in den Bereich 6 (Neue Geschäftsfelder) erlangt. Hier gab es bereits feste Aufgaben für uns, welche wir eigenverantwortlich erledigt haben: Postein- und ausgang für Bereich 6, sowie Führung des Protokolls zu wöchentlichen Bereichsbesprechung.
Der gesamte August diente dazu, dass wir ein grundlegendes Wissen des Verwaltungsalltages aufbauen, zudem bekamen wir Aufgaben, deren Lösung wir erarbeiten und anschließend präsentieren sollten.
Ab dem 01.09.2020 sind wir beide in unterschiedlichen Bereichen. Nele ist im Bereich 1 (Personal und Organisation) und Beeke im Bereich 3 (Finanzen).
Weitere Einblicke in unsere Ausbildung werden wir hier alle 1-2 Monate mit euch teilen.
Also schaut gerne mal vorbei.
Bis dahin,
eure Azubis
Nele und Beeke
Neue Beihilfeverordnung ab 31.07.2020
Aktuelles, Aktuelles BeihilfekasseDie Landesverordnung zur Änderung der Beihilfeverordnung wurde am 30.07.2020 im Gesetz-und Verordnungsblatt verkündet und tritt am 31.07.2020 in Kraft:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/Service/GVOBl/GVOBl/2020/gvobl_13_2020.pdf;jsessionid=D006AA13BDFF0D971CBD03B5147C82F1.delivery2-replication?__blob=publicationFile&v=2
Bitte beachten Sie insbesondere die Erhöhung der Höchstbeträge zu den beihilfefähigen Aufwendungen für Heilmittel (Anlage 4), die Änderungen im Bereich der Vorsorge (§ 14) sowie im Bereich der Stationären Pflege (§ 12 c).
Start des Azubi-Blogs der VAK
Blog AzubisMit diesem Blog möchten wir Euch/ Ihnen Einblicke in die Ausbildung bei der VAK gewähren.
Unsere Auszubildenden werden auf diesem Blog immer wieder ihre Erfahrungen teilen und vielleicht können ihre Erkenntnisse ja auch etwas zur Entscheidungsfindung für Schulabgänger/innen beitragen, die genau diese schwere Entscheidung noch vor sich haben.
Aktuell freuen wir uns auf den Ausbildungsbeginn unserer Abzubildenden am 01.08.20 und starten dann in den spannenden Abschnitt als Ausbildungsbetrieb.
Natürlich wird auch beim Start der Ausbildung auf die Einhaltung der COVID-19 Schutzmaßnahmen geachtet und so verläuft die Planung des ersten Monats erstmal anders als vorher vorgestellt.
Wir würden uns also freuen, wenn Sie auf dieser Seite immer mal wieder vorbei schauen und senden liebe Grüße aus dem Knooper Weg.
Die Ausbildungsabteilung
Aktuelle Meldung zur Erreichbarkeit
AktuellesNachdem das Infektionsgeschehen im Rahmen der Corona-Pandemie in Schleswig-Holstein weiterhin auf relativ niedrigem Niveau gehalten werden kann, möchten wir unseren Mitgliedern und deren Beschäftigten nunmehr wieder in gewohntem Maße zur Beantwortung von Fragen als Ansprechpartner für Ihre Anliegen zur Verfügung stehen.
Daher erreichen Sie uns bzw. Ihre persönlichen Ansprechpartnerinnen und –partner seit dem 15.06.2020 mit wenigen Einschränkungen wieder vollumfänglich.
Allerdings ist der persönliche Besuch in unserem Dienstgebäude weiterhin nur eingeschränkt möglich, um das Infektionsrisiko weiterhin möglichst gering zu halten. Sollte ein persönlicher Austausch zwingend erforderlich sein, können Sie mit Ihrer/m gewünschten Ansprechpartner/in im Vorwege einen Gesprächstermin vereinbaren. Unter Berücksichtigung des Hygienekonzeptes der VAK wird es dann möglich sein, den persönlichen Kontakt in unserem Hause wahrzunehmen.
Da auch weiterhin zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeitweise im Homeoffice arbeiten, empfehlen wir weiterhin, Ihre schriftlichen Anträge und Anliegen wie folgt an uns heranzutragen, damit die weitere Bearbeitung möglichst schnell vorgenommen werden kann:
Schriftliche Mitteilungen für den Bereich Versorgung richten Sie bitte per E-Mail an die Adresse info@vak-sh.de oder aber auf dem Postwege.
Für Mitteilungen der Personalstellen der Mitglieder an die Bezügekasse bitten wir anstatt des Postwegs unser Mitgliederportal VAKdirekt zu nutzen. Fragen zum Mitgliederportal können Sie gern an Herrn Luhmann, Tel. 0431/5701-283, richten.
Sonstige Mitteilungen an die Bezügekasse sowie Anfragen an die Landesfamilienkasse richten Sie bitte möglichst per Mail an die bekannten Adressen oder an bezuege@vak-sh.de oder landesfamilienkasse@vak-sh.de.
Die Beihilfekasse der VAK erreichen Sie telefonisch unter den bekannten
Durchwahlnummern. Da die technischen Möglichkeiten der Vordruckbearbeitung noch nicht ausreichend funktional sind, bitten wir Sie, Ihre Beihilfeanträge wie gewohnt auf dem Postwege an uns zu richten.
Den Bereich Neue Geschäftsfelder erreichen Sie ebenfalls wie gewohnt per E-Mail und telefonisch.
Eine neue Dienstleistung stellt sich vor:
Aktuelles, Aktuelles PersonalserviceHinweis zur Corona-Pandemie
AktuellesWie bereits mit Sonderrundschreiben vom 16.03.2020, 20.04.2020 und 08.05.2020 allen Mitgliedern mitgeteilt, haben wir uns als Ihr Kommunaler Dienstleister sehr intensiv mit den möglichen Auswirkungen durch das Corona-Virus befasst. Die intern bei der VAK getroffenen Maßnahmen haben sich bewährt, sodass wir auch weiterhin unsere Leistungen, insbesondere die Versorgungszahlungen, Beihilfezahlungen, sowie die Zahlung von Besoldung, Entgelt und Kindergeld, in vollem Umfange sicherstellen können. Auch die weiteren Angebote, z.B. Personaldienstleistungen, können nahezu ohne Einschränkungen weiterhin angeboten und gewährleistet werden. Wir sind bestrebt, unter Einhaltung der aktuellen Kontaktbeschränkungen die Erreichbarkeit der VAK behutsam wieder auszudehnen.
Um eine mögliche Ansteckung mit dem Virus zu vermeiden, haben wir die bestehenden Zugangsbeschränkungen zu unseren Dienstgebäuden bis zunächst 14.06.2020 verlängert. Allerdings ist eine persönliche Kontaktaufnahme in besonderen Einzelfällen nach vorheriger Terminabstimmung nunmehr möglich. Um die Ansteckungsgefahren mit dem Virus zu begrenzen, bitten wir Sie weiterhin, Ihre Anliegen, Mitteilungen und Anträge wie bislang schriftlich, per E-Mail oder telefonisch an uns zu richten. Bitte beachten Sie hierzu insbesondere die nachfolgenden Hinweise zu den einzelnen Bereichen.
Schriftliche Mitteilungen für den Bereich Versorgung richten Sie bitte per E-Mail an die Adresse info@vak-sh.de oder aber auf dem Postwege.
Für Mitteilungen der Personalstellen der Mitglieder an die Bezügekasse bitten wir anstatt des Postwegs unser Mitgliederportal VAKdirekt zu nutzen. Fragen zum Mitgliederportal können Sie gern an Herrn Luhmann, Tel. 0431/5701-283, richten.
Sonstige Mitteilungen an die Bezügekasse sowie Anfragen an die Landesfamilienkasse richten Sie bitte möglichst per Mail an die bekannten Adressen oder an bezuege@vak-sh.de oder landesfamilienkasse@vak-sh.de.
Die Beihilfekasse der VAK erreichen Sie telefonisch unter den bekannten
Durchwahlnummern. Da die technischen Möglichkeiten der Vordruckbearbeitung noch nicht ausreichend funktional sind, bitten wir Sie, Ihre Beihilfeanträge wie gewohnt auf dem Postwege an uns zu richten.
Den Bereich Neue Geschäftsfelder erreichen Sie ebenfalls wie gewohnt per E-Mail und telefonisch.
An dieser Stelle möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Auskünfte teilweise nur eingeschränkt gegeben werden können, sofern hierfür Einsichtnahme in die persönlichen Akten erforderlich ist. Wir bitten hierfür bereits im Vorwege um Verständnis.
Beihilferechtliche Hinweise und Ausnahmeentscheidungen aufgrund der Corona-Pandemie
AktuellesBeihilferechtliche Hinweise und Ausnahmeentscheidungen aufgrund der Corona-Pandemie finden Sie auf der Seite der Beihilfekasse unter „Covid-19“.
Hier geht es zu den Hinweisen: https://www.vak-sh.de/unsere-bereiche/beihilfekasse/#covid-19
Sonderrundschreiben über die Auswirkungen der Corona-Pandemie
AktuellesSehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Mitglieder,
wir haben uns als Ihr Kommunaler Dienstleister sehr intensiv mit den möglichen Auswirkungen durch das Corona-Virus befasst und Ihnen daher erneut ein Sonderrundschreiben über die Auswirkungen der Corona-Pandemie zur Verfügung gestellt:
Sonderrundschreiben_Auswirkungen der Corona-Pandemie
Erreichbarkeit der VAK
AktuellesWie bereits mit Sonderrundschreiben vom 16.03.2020 ,20.04.2020 und 08.05.2020 allen Mitgliedern mitgeteilt, haben wir uns als Ihr Kommunaler Dienstleister sehr intensiv mit den möglichen Auswirkungen durch das Corona-Virus befasst. Die intern bei der VAK getroffenen Maßnahmen haben sich bewährt, sodass wir auch weiterhin unsere Leistungen, insbesondere die Versorgungszahlungen, Beihilfezahlungen, sowie die Zahlung von Besoldung, Entgelt und Kindergeld, in vollem Umfange sicherstellen können. Auch die weiteren Angebote, z.B. Personaldienstleistungen können nahezu ohne Einschränkungen weiterhin angeboten und gewährleistet werden.
Um eine mögliche Ansteckung mit dem Virus zu vermeiden, haben wir die bestehenden Zugangsbeschränkungen zu unseren Dienstgebäuden bis zunächst 14.06.2020 verlängert. Allerdings ist eine persönliche Kontaktaufnahme in besonderen Einzelfällen nach vorheriger Terminabstimmung nunmehr möglich. Um die Ansteckungsgefahren mit dem Virus zu begrenzen, bitten wir Sie weiterhin, Ihre Anliegen, Mitteilungen und Anträge wie bislang schriftlich, per E-Mail oder telefonisch an uns zu richten. Bitte beachten Sie hierzu insbesondere die nachfolgenden Hinweise zu den einzelnen Bereichen.
Um auch zukünftig Ihre Anliegen in diesen Krisenzeiten weitestgehend bearbeiten zu können, bitten wir, schriftliche Mitteilungen für den Bereich Versorgung per E-Mail an die Adresse info@vak-sh.de zu senden.
Für Mitteilungen der Personalstellen der Mitglieder an die Bezügekasse bitten wir anstatt des Postwegs unser Mitgliederportal VAKdirekt zu nutzen. Fragen zum Mitgliederportal können Sie gern an Herrn Luhmann, Tel. 0431/5701-283, richten.
Sonstige Mitteilungen an die Bezügekasse sowie Anfragen an die Landesfamilienkasse richten Sie bitte möglichst per Mail an die bekannten Adressen oder an bezuege@vak-sh.de oder landesfamilienkasse@vak-sh.de.
Die Beihilfekasse der VAK erreichen Sie telefonisch unter den bekannten Durchwahlnummern. Da die technischen Möglichkeiten der Vordruckbearbeitung noch nicht ausreichend funktional sind, bitten wir Sie, Ihre Beihilfeanträge wie gewohnt auf dem Postwege an uns zu richten.
Den Bereich Neue Geschäftsfelder erreichen Sie ebenfalls wie gewohnt per E-Mail und telefonisch.
An dieser Stelle möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Auskünfte teilweise nur eingeschränkt gegeben werden können, sofern hierfür Einsichtnahme in die persönlichen Akten erforderlich ist. Wir bitten hierfür bereits im Vorwege um Verständnis.
Leider wird es uns aus technischen Gründen auch nicht möglich sein, die für Sie zuständigen Sachbearbeiter*innen für telefonische Anfragen in jedem Fall zur Verfügung zu stellen.
Um Ihnen jedoch bei Ihren Anliegen auch weiterhin behilflich sein zu können, sind wir unter folgenden Rufnummern für Sie erreichbar:
Herr Börm
Frau Dalberg
Frau Dicke
Herr Reckling
110
111
112
121
Frau Schulz
Frau Merker
Herr Dencker
Herr Mellert
169
164
136
151
Frau Koch
Frau Mrosek
Frau Mirke
192
191
195
Frau Logaida
Frau Kloss
108
107
Herr Kaschke
193
Wir danken insgesamt für Ihr Verständnis!
Ihre VAK