Aktuelles

Die Nachtragshaushaltssatzung steht für Sie hier bereit. Jeder kann auf Anfrage Einsicht in die Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan mit den Anlagen nehmen. Hierzu wenden Sie sich bitte an den Leiter des Bereichs Finanzen, Herrn Maik Longwitz (maik.longwitz@vak-sh.de bzw. (04315701-190).“  

Umsatzsteuer nach § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) hier: Verlängerung der Optionsfrist   Der Bundesgesetzgeber hatte mit dem Steuergesetz 2022 entschieden, die Optionsmöglichkeit nach § 27 Abs. 2 i. V. m. Abs. 22a UStG zu verlängern, um damit eine weitere Verschiebung der Umsatzsteuerpflicht für juristische Personen des öffentlichen Rechts um 2 Jahre zu ermöglichen. Nunmehr wurde mit […]

Hiermit möchten wir Sie über die Veröffentlichung des Haushaltsbegleitgesetzes 2025 informieren. Das neue Gesetz bringt Änderungen mit sich, die auch die Beihilfeverordnung des Landes Schleswig-Holstein betreffen: Erhöhung der Selbstbehalte: Die Selbstbehalte werden rückwirkend ab 01.01.2025 erhöht. Heilpraktikerleistungen: Ab 08.02.2025 sind alle Heilpraktikerleistungen von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossen. Dies schließt auch die Beihilfefähigkeit von Medikamenten ein, die […]