Aktuelles

Zum Ende eines ereignisreichen Jahres möchten wir Ihnen frohe Weihnachten und eine besinnliche Zeit im Kreise Ihrer Familien wünschen. Mit besten Grüßen und guten Wünschen für ein glückliches neues Jahr, Ihre VAK

Die VAK schließt sich der Vorgehensweise des Landes Schleswig-Holsteins im Falle der amtsangemessenen Alimentationen an. 20251205 Amtsangemessenheit der Alimentation-1

Die Nachtragshaushaltssatzung steht für Sie hier bereit. Jeder kann auf Anfrage Einsicht in die Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan mit den Anlagen nehmen. Hierzu wenden Sie sich bitte an den Leiter des Bereichs Finanzen, Herrn Maik Longwitz (maik.longwitz@vak-sh.de bzw. (04315701-190).“