Um diesen Inhalt lesen zu können, müssen Sie sich anmelden. Entsprechende Zugangsdaten erhalten Sie von uns. Sie können sich auf der Seite Mitgliederbereich anmelden.

Hallo zusammen,

ich möchte euch heute ein wenig von meinem Praxisabschnitt bei der Landeshauptstadt Kiel und über den im Anschluss folgenden Abschnitt in der Bezügekasse berichten.

Dank unserer Kooperation mit der LHS Kiel hatte ich die Möglichkeit vom
11.04.2023 – 30.05.2023 einen knapp 7-wöchigen Praxisabschnitt in der Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes der Landeshauptstadt Kiel zu absolvieren.

In diesen 7 Wochen konnte ich einen kleinen Einblick ins Unterhaltsvorschussgesetz werfen und einen Eindruck dieses Themengebiets und der dort alltäglichen Arbeit bekommen.

Ich hatte direkt in meiner ersten Woche in der Unterhaltsvorschusskasse die Möglichkeit mit einem der Teamleiter einen Gerichtstermin wahrzunehmen. Hierbei ging es ganz grob darum, dass einer unterhaltsberechtigten Person Unterhaltsvorschuss gewährt worden ist und der unterhaltspflichtige Elternteil diese Summe nicht zurückzahlen wollte/konnte. Der Gerichtstermin ging ca. 90 Minuten. Zum Ende hin wurde sich geeinigt und es konnte ein Kompromiss gefunden werden.
Dies vor Ort mitzuerleben und sozusagen auf der Klägerseite mitzuwirken, war natürlich sehr interessant für mich.

Zudem durfte ich bei Beurkundungen und Vaterschaftsanerkennungen dabei sein. Diese sind für die Gewährung von Unterhaltsvorschuss elementar wichtig. Denn so wird in den meisten Fällen festgestellt, wer die unterhaltspflichtige Person ist und den Unterhaltsvorschuss erstatten muss. Meist ist dies der Vater, nur in seltenen Fällen die Mutter.

Die alltäglichen Aufgaben habe ich zumeist im Programm „KDO Jugendwesen“ bearbeitet. Dazu gehörten zum Beispiel Neueinstellungen von Fällen oder Archivierungen von Akten. Zudem hatte ich im Alltag einige Male das Telefon von meiner Kollegin umgestellt, so dass ich viel telefonischen, aber auch postalischen Kontakt mit Bürgern hatte.

Abschließend kann ich nur sagen, dass der Praxisabschnitt bei der LHS Kiel ein erfolgreicher war. Ich habe dort einen interessanten Einblick in das Unterhaltsvorschussgesetz erhalten und hatte zudem sehr nette Kolleg/Innen.

Nach dem Abschnitt bei der LHS Kiel bin ich zurück in die VAK gegangen. Dort habe ich meinen nächsten Praxisabschnitt in Bereich V, der Bezügekasse, begonnen.

Hierbei geht es ganz grob gesagt um das Berechnen von Bezügen. Wir berechnen dort sowohl Entgelte (Angestellte) als auch die Besoldung (Beamte).

In der ersten Woche habe ich ausschließlich mit meiner Praxisanleiterin Katrin zusammengearbeitet. Als ich meine eigene Kennung für das Programm LOGA bekommen habe, konnte ich auch selbstständig Aufgaben und Meldungen bearbeiten.

Ich habe zum Beispiel Neueinstellungen in das Programm eingetragen oder Fehlzeiten und bezahlte Überstunden eingepflegt.

Da parallel zu meiner Zeit in der Bezügekasse die jährliche Kieler Woche stattgefunden hat, war dies eine der größten und umfänglichsten Aufgaben. Wir mussten sämtliche Mitarbeiter, die für die Zeit der Kieler Woche bei der LHS Kiel angestellt wurden, in unser Programm aufnehmen. Dies sind kurzfristig beschäftigte Mitarbeiter der LHS Kiel und somit für den Zeitraum der Kieler Woche abzurechnenden Mitarbeiter von unserem größten Mandanten, der LHS Kiel.
Hierbei handelt es sich um teilweise schon vorhandene Fälle vom letzten Jahr, jedoch gab es dieses Jahr auch viele Neueinstellungen. Diese habe ich ins Programm LOGA eingepflegt.
Nach Ende der Kieler Woche kamen für sämtliche kurzfristig beschäftigte Mitarbeiter der Stadt Kiel Überstundenzettel per Post oder Mail zu uns. Diese Überstunden habe ich dann manuell nachgebucht.

Auch die Änderungen in der Pflegeversicherung zum 01.07.2023 bedeuteten Veränderungen in LOGA.
Die Masken „Familie“ und „Sozialversicherung“ mussten für sämtliche betroffene Fälle überarbeitet werden. Unsere Mandanten sind natürlich unterschiedlich groß und haben dementsprechend unterschiedlich viele Mitarbeiter. Einige Mandanten haben dabei bis zu 1000 abzurechnende Fälle, die Stadt Kiel sogar ein vielfaches davon.

Zum 01.08.2023 sollte meine Zeit in der Bezügekasse enden. Allerdings kann die Bezügekasse aktuell eine helfende Hand mehr gebrauchen, weshalb mein Praxisabschnitt bis zum 4. und letzten Berufsschulblock, der am 28.08.2023 beginnt, verlängert wurde.

Am 01.08.2023 begann für Jule und mich zudem das 3. und letzte Lehrjahr unserer Ausbildung. Wir sind sehr gespannt auf dieses Jahr… 🙂

Euch allen wünsche ich einen schönen August!

Bis demnächst…
Marian

 

 

 

 

Foto: Shutterstock.com / Robert Plociennik

Information für Beschäftigte zur

Anhebung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung zum 01.07.2023

Der Beitrag zur Pflegeversicherung lag bislang für kinderlose Beschäftigte bei 3,4% und bei Beschäftigten mit Kindern bei 3,05%. Der Bundesrat hat am 16. Juni 2023 das Gesetz zur Anhebung des Beitragssatzes gebilligt, sodass sich der Beitrag in der Pflegeversicherung ab dem 1. Juli 2023 erhöht. Zudem wirkt sich ab diesem Zeitpunkt die Anzahl der Kinder stärker auf den zu zahlenden Arbeitnehmerbeitrag aus. Berücksichtigt werden dabei leibliche Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder und Pflegekinder.

Persönliche Situation Gesamtbeitrag Arbeitnehmeranteil Arbeitgeberanteil
Beschäftigte ohne Kinder 4,00% 2,30% 1,70%
Beschäftigte mit einem Kind (Beitragssatz bleibt lebenslang bestehen) 3,40% 1,70% 1,70%
Beschäftigte mit 2 Kindern unter 25 Jahren 3,15% 1,45% 1,70%
Beschäftigte mit 3 Kindern unter 25 Jahren 2,90% 1,20% 1,70%
Beschäftigte mit 4 Kindern unter 25 Jahren 2,65% 0,95% 1,70%
Beschäftigte mit 5 und mehr Kindern unter 25 Jahren 2,40% 0,70% 1,70%
Beschäftigte, deren Kinder alle mind. 25 Jahre alt sind 3,40 % 1,70 % 1,70 %

Was bedeutet das nun im Einzelfall?

Für Beschäftigte, die nach Ablauf des Monats in dem sie das 23. Lebensjahr vollendet haben, kinderlos sind, steigt der Beitragszuschlag um 0,6%.

Bei Beschäftigten mit Kindern wird der Beitragssatz nach der Anzahl der Kinder gestaffelt (siehe obige Tabelle). Kinder werden bis zum Ablauf des Monats berücksichtigt, in dem sie das 25. Lebensjahr vollendet haben. Damit sollen Eltern mit mehreren Kindern in der Kindererziehungsphase spürbar entlastet werden.

Eltern mit Kindern über 25 Jahre zahlen den Beitrag wie Eltern mit einem Kind.

Was müssen Sie nun tun?

Um den verringerten Beitragssatz in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die Elterneigenschaft für jedes Ihrer Kinder nachweisen.

Bitte verwenden Sie dazu das Formular „Nachweis der Elterneigenschaft“ (> zu finden im Downloadbereich der VAK-Bezügekasse unter https://www.vak-sh.de/die-vak/downloadbereich) und schicken dieses zusammen mit den entsprechenden Nachweisen an die VAK-Bezügekasse.

Ohne die notwendigen Angaben und Nachweise ist uns die Ermittlung eines verringerten Beitragssatzes leider nicht möglich.

Für Ihre Mitwirkung danken wir Ihnen ganz herzlich!

Sollten Sie noch Fragen haben oder Erläuterungen wünschen, so sprechen Sie uns gerne an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre VAK-Bezügekasse

 

Foto: Shutterstock.com / SFIO CRACHO

Die Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel der Anlage 4 (zu § 9 Abs. 1 Nr. 3 BhVO) wurden von Seiten des Finanzministeriums auf dem Wege der Vorgriffsregelung mit Wirkung vom 01.08.2023 neu geregelt.

Auf die Anlage wird verwiesen.

 

Foto: Shutterstock.com/Shahril KHMD

Um diesen Inhalt lesen zu können, müssen Sie sich anmelden. Entsprechende Zugangsdaten erhalten Sie von uns. Sie können sich auf der Seite Mitgliederbereich anmelden.