Bereits seit 1994 bieten wir unsere Dienstleistungen für die kommunale Familie und weitere Mitglieder auf Mitgliedschaftsbasis an. Für unsere rund 180 Mitglieder bearbeiten wir jährlich mehr als 40.000 Beihilfeanträge.
Unsere Dienstleistungen umfassen:
- Festsetzung und Auszahlung von Beihilfen gemäß der Beihilfeverordnung Schleswig-Holstein
- Festsetzung und Auszahlung von Heilfürsorgeleistungen für die Berufsfeuerwehren der kommunalen Dienstherrn gemäß der Heilfürsorgeverordnung Schleswig-Holstein
- Bearbeitung beihilfe- und heilfürsorgerechtlicher Anfragen besonderer Art
- Vereinnahmung von Arzneimittelrabatten (ZESAR GmbH) und Weiterleitung an unsere Mitglieder
- Vertretung in Widerspruchs- und Klageverfahren
Sprechzeiten
Für Ihre telefonischen Anfragen stehen wir Ihnen während unserer Sprechzeiten gerne zur Verfügung:
- Montag bis Freitag in der Zeit von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr (oder nach Vereinbarung)
Außerhalb unserer Sprechzeiten können Sie uns Ihr Anliegen gerne per Mail senden.
Bearbeitungszeiten
Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit bis zu 3 Wochen.
Beihilfevordrucke
Aktuelle Hinweise
Beihilferechtliche Hinweise und Ausnahmeentscheidungen aufgrund der Corona-Pandemie finden Sie auf dieser Seite unter „Covid-19“.
Mund-Nase-Bedeckung und Desinfektionsmittel nicht beihilfefähig
Aktuelles BeihilfekasseWir bitten um Beachtung, dass Mund-Nase-Bedeckungen und Desinfektionsmittel als Güter des täglichen Bedarfs nicht beihilfefähig sind.
Bearbeitungszeit der Beihilfekasse
Aktuelles, Aktuelles BeihilfekasseDie aktuelle Bearbeitungszeit beträgt derzeit ca. 4 Wochen.
Aufgrund eines Programmwechsels müssen die Stammdaten unserer Antragsteller/innen sorgfältig überprüft und nachgepflegt werden.
Diese Tätigkeit ist zeitintensiv und führt derzeit zu einer verzögerten Festsetzung der Beihilfen.
Es handelt sich um einen einmaligen Nachpflegeaufwand pro Personalfall, so dass wir zuversichtlich sind, schnellstmöglich den Bearbeitungszeitraum von zwei Wochen wieder erreichen zu können.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und bitten, die Verzögerung zu entschuldigen.
Neuer Beihilfeantrag – Angabe der neuen Personalnummer
Aktuelles, Aktuelles BeihilfekasseDie neue Personalnummer (8 Ziffern) wird durch das neue System automatisiert vergeben, sobald ein Beihilfeantrag ab dem 15.09.2020 eingereicht wird.
Bei der ersten Antragstellung mit dem neuen Kurzantrag oder im Falle von Veränderungen mit dem erweiterten Antrag ist die Angabe der alten Personalnummer (9 Ziffern) entbehrlich.