Wir bitten um Beachtung, dass Mund-Nase-Bedeckungen und Desinfektionsmittel als Güter des täglichen Bedarfs nicht beihilfefähig sind.
Die aktuelle Bearbeitungszeit beträgt derzeit ca. 4 Wochen.
Aufgrund eines Programmwechsels müssen die Stammdaten unserer Antragsteller/innen sorgfältig überprüft und nachgepflegt werden.
Diese Tätigkeit ist zeitintensiv und führt derzeit zu einer verzögerten Festsetzung der Beihilfen.
Es handelt sich um einen einmaligen Nachpflegeaufwand pro Personalfall, so dass wir zuversichtlich sind, schnellstmöglich den Bearbeitungszeitraum von zwei Wochen wieder erreichen zu können.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und bitten, die Verzögerung zu entschuldigen.
Die neue Personalnummer (8 Ziffern) wird durch das neue System automatisiert vergeben, sobald ein Beihilfeantrag ab dem 15.09.2020 eingereicht wird.
Bei der ersten Antragstellung mit dem neuen Kurzantrag oder im Falle von Veränderungen mit dem erweiterten Antrag ist die Angabe der alten Personalnummer (9 Ziffern) entbehrlich.
Die Landesverordnung zur Änderung der Beihilfeverordnung wurde am 30.07.2020 im Gesetz-und Verordnungsblatt verkündet und tritt am 31.07.2020 in Kraft:
Bitte beachten Sie insbesondere die Erhöhung der Höchstbeträge zu den beihilfefähigen Aufwendungen für Heilmittel (Anlage 4), die Änderungen im Bereich der Vorsorge (§ 14) sowie im Bereich der Stationären Pflege (§ 12 c).
Versorgungsausgleichskasse
der Kommunalverbände
in Schleswig-Holstein
Knooper Weg 71
24116 Kiel
Tel: 0431 5701-0
Fax: 0431 564705