Die neue Personalnummer (8 Ziffern) wird durch das neue System automatisiert vergeben, sobald ein Beihilfeantrag ab dem 15.09.2020 eingereicht wird.
Bei der ersten Antragstellung mit dem neuen Kurzantrag oder im Falle von Veränderungen mit dem erweiterten Antrag ist die Angabe der alten Personalnummer (9 Ziffern) entbehrlich.