Wir suchen für unseren wachsenden Bereich Bezüge (Lohn-Gehaltsabrechnung) für unsere Standorte in Kiel und Rendsburg zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere
Lohn- u. Gehaltsabrechner/innen (d/m/w)
(EG 9a TVöD/VKA / A 9 m. D. SHBesG)

Hier geht es zur vollständigen Stellenausschreibung.

Sie finden diese Stellenausschreibung ebenfalls auf unserem XING-Profil.

 

(Foto: lichtundfeder.de)

Die Haushaltssatzung 2026 steht für Sie hier bereit.

Jeder kann auf Anfrage Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen. Hierzu wenden Sie sich bitte an den Leiter des Bereichs Finanzen, Herrn Maik Longwitz (maik.longwitz@vak-sh.de bzw. (0431) 5701 – 190).

Fotocredits: UnderhilStudio/Shutterstock.com

Ihre Gehalts- bzw. Versorgungszahlung im Dezember (für Januar 2026) kann von einer technischen Störung in der Übertragung der Lohnsteuerabzugsmerkmale vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an die Arbeitgeber betroffen sein. Seit Mitte November konnte das BZSt bundesweit nicht alle erforderlichen Daten an die Entgelt-, Besoldungs- Versorgungsstellen von Bund und Ländern bereitstellen.

Die Störung führt dazu, dass einige für die Steuerberechnung zu berücksichtigenden Lohnsteuerabzugsmerkmale (sog. ELStAM-Daten, wie bspw. Steuerklasse, Kirchensteuermerkmal, Freibeträge etc.) in Ihrer Gehalts- bzw. Versorgungsabrechnung für Januar 2026 nicht korrekt berücksichtigt werden können.

Betroffen sein können demnach vor allem folgende Konstellationen:

  • Sie wurden im November oder Dezember eingestellt oder
  • bei Ihnen haben im November steuerliche Änderungen (Steuerklassenwechsel, Geburt eines Kindes etc.) stattgefunden oder
  • Sie sind privat kranken- und pflegeversichert.

Beschäftigte, deren Lohnsteuerabzugsmerkmale sich nicht geändert haben, sollten nicht betroffen sein.

Bei lohnsteuerrechtlichen Änderungen, die sich für Sie günstig auswirken würden, kann das Fehlen dieser Daten zu einer Erhöhung des Lohnsteuerabzugs und damit einer geringeren Nettoauszahlung für Januar 2026 führen.

Bei lohnsteuerrechtlichen Änderungen, die sich für Sie ungünstig auswirken würden (z. B. Wegfall eines Freibetrags), kann das Fehlen dieser Daten zu einem zu geringen Lohnsteuerabzug und damit zu einer zu höheren Nettoauszahlung für Januar 2026 führen.

Für privat kranken- und pflegeversicherte Beschäftigte gilt:

Ab dem 01.01.2026 werden infolge gesetzlicher Änderungen nur noch die tatsächlich gezahlten privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge bei der Lohnsteuer abgezogen und kein Vorsorgepauschbetrag mehr berücksichtigt. Dazu sollten seit November 2025 Versicherungsbeiträge für privat Kranken- und Pflegeversicherte elektronisch als ELStAM-Daten bereitgestellt werden. Die privaten Versicherungsunternehmen haben ihre Versicherten darüber informiert.

Diese Beiträge sind vom Bundeszentralamt für Steuern nicht im vollen Umfang an uns übermittelt worden. Aufgrund dieser fehlenden Datenübermittlung durch das Bundeszentralamt für Steuern werden in diesen Fällen in der Lohnsteuerberechnung für die Gehalts- bzw. Versorgungsabrechnung Januar 2026 keine Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt. Dieses hat in der Regel einen zu hohen Lohnsteuerabzug zur Folge.

Das Bundeszentralamt für Steuern, das für die Übermittlung der Daten zuständig ist, arbeitet mit Hochdruck an der Korrektur des Fehlers. Sobald das Bundeszentralamt für Steuern die ausstehenden ELStAM-Daten nachgeliefert hat, werden diese Daten mit der nächsten Gehalts- bzw. Versorgungsabrechnung automatisch ab Januar 2026 berücksichtigt und die fehlerhaften Lohnsteuerzahlungen rückwirkend korrigiert.

Bitte fordern Sie keine Ersatzbescheinigungen bei Ihrer zuständigen Versicherung an. Eine Korrektur bzw. eine Meldung der fehlenden Beiträge ist nur auf elektronischem Wege durch das Bundeszentralamt für Steuern möglich. Die VAK und auch die Finanzämter haben keinen Einfluss auf das elektronische Meldeverfahren.

Wir bitten Sie deshalb, in der Zwischenzeit von Rückfragen an uns und an die Finanzämter abzusehen.

Die VAK schließt sich der Vorgehensweise des Landes Schleswig-Holsteins im Falle der amtsangemessenen Alimentationen an.
20251205 Amtsangemessenheit der Alimentation-1

Die Nachtragshaushaltssatzung steht für Sie hier bereit.

Jeder kann auf Anfrage Einsicht in die Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan mit den Anlagen nehmen. Hierzu wenden Sie sich bitte an den Leiter des Bereichs Finanzen, Herrn Maik Longwitz (maik.longwitz@vak-sh.de bzw. (04315701-190).“

 

Umsatzsteuer nach § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG)

hier: Verlängerung der Optionsfrist

 

Der Bundesgesetzgeber hatte mit dem Steuergesetz 2022 entschieden, die Optionsmöglichkeit nach § 27 Abs. 2 i. V. m. Abs. 22a UStG zu verlängern, um damit eine weitere Verschiebung der Umsatzsteuerpflicht für juristische Personen des öffentlichen Rechts um 2 Jahre zu ermöglichen.

Nunmehr wurde mit dem Steuergesetz 2024 in § 27 i.V.m § 22a UstG nochmals eine Verlängerung der Optionsfrist um weitere 2 Jahre bis zum 31.12.2026 ermöglicht.

Der Vorstand der VAK hat in seiner Sitzung vom 04.12.2024 für die VAK beschlossen, weiterhin von der Optionsmöglichkeit Gebrauch zu machen und die Umsetzung der Umsatzsteuerpflicht damit um weitere 2 Jahre bis zum 01.01.2027 hinauszuschieben.

Für Sie als Mitglied der VAK bedeutet dies, dass sich umsatzsteuerrechtlich zunächst keine Veränderungen für die Dienstleistungen der Bereiche Versorgung, Beihilfekasse, Bezügekasse und Kommunales Personalmanagement in den kommenden 2 Jahren ergeben werden.

Inwieweit sich unsere EDV Dienstleister insgesamt ebenfalls für eine Umsetzung der weitergehenden Option entscheiden, kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden. Insgesamt kann jedoch zum jetzigen Zeitpunkt bereits mitgeteilt werden, dass für den Bereich der hoheitlichen Tätigkeiten auch zukünftig keine umsatzsteuerpflichtigen EDV-Dienstleistungen zu erwarten sind.

Hiermit möchten wir Sie über die Veröffentlichung des Haushaltsbegleitgesetzes 2025 informieren.

Das neue Gesetz bringt Änderungen mit sich, die auch die Beihilfeverordnung des Landes Schleswig-Holstein betreffen:

  1. Erhöhung der Selbstbehalte: Die Selbstbehalte werden rückwirkend ab 01.01.2025 erhöht.
  2. Heilpraktikerleistungen: Ab 08.02.2025 sind alle Heilpraktikerleistungen von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossen. Dies schließt auch die Beihilfefähigkeit von Medikamenten ein, die durch eine Heilpraktikerin oder einen Heilpraktiker verordnet wurden.
  3. Brillengestelle für Erwachsene: Ab 08.02.2025 werden keine Brillengestelle mehr für Erwachsene übernommen. Brillengläser sind weiterhin beihilfefähig. Aufwendungen für Brillengestelle für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bleiben bis zur Höhe von 60 € beihilfefähig.

Die Änderungen im Detail und die Fundstelle finden Sie unter folgendem Link:

Verkündungsportal Schleswig-Holstein – Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein – Haushaltsbegleitgesetz 2025

 

 

(Foto: lichtundfeder.de)

Die Haushaltssatzung 2025 steht für Sie hier bereit.

Jeder kann auf Anfrage Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen. Hierzu wenden Sie sich bitte an den Leiter des Bereichs Finanzen, Herrn Maik Longwitz (maik.longwitz@vak-sh.de bzw. (0431) 5701 – 190).

 

 

 

(Foto: UnderhilStudio/Shutterstock.com)

Vorbehaltlich der Umsetzung des Artikels 11 im Gesetzentwurf der Landesregierung eines Haushaltsbegleitgesetzes 2025 vom 02.10.2024 möchten wir darauf hinweisen, dass u.a. folgende Änderungen im Beihilferecht zum 01.01.2025 in Kraft treten:

  • Erhöhung der Selbstbehalte:

 

 

Stufe

 

Besoldungsgruppen

 

Betrag

 

 1  A 10 bis A 11 160,00 €
 2  A 12 bis A 15, B 1, C 1, C 2, W 1, W 2, R 1 250,00 €
 3  A 16, B 2, B 3, C 3, W 3, R 2, R 3  400,00 €
 4 B 4 bis B 7, C 4, R 4 bis R 7  550,00 €
 5  höhere Besoldungsgruppen  710,00 €

 

  • Streichungen der Leistungen an Heilpraktiker*innen
  • Streichung der Brillengestelle für Erwachsene

 

Sie interessieren sich für die VAK als möglichen Arbeitgeber / Ausbildungsbetrieb?

Dann möchten wir uns Ihnen gerne mit unserem neuen #Crewvakclip vorstellen.

Viel Spass beim Schauen.

Link: https://www.vak-sh.de/als-arbeitgeber/ausbildung-praktikum/#unser-crewvak-clip