Aktuelles

Die VAK schließt sich der Vorgehensweise des Landes Schleswig-Holsteins im Falle der amtsangemessenen Alimentationen an. 20251205 Amtsangemessenheit der Alimentation-1

Die Nachtragshaushaltssatzung steht für Sie hier bereit. Jeder kann auf Anfrage Einsicht in die Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan mit den Anlagen nehmen. Hierzu wenden Sie sich bitte an den Leiter des Bereichs Finanzen, Herrn Maik Longwitz (maik.longwitz@vak-sh.de bzw. (04315701-190).“  

Umsatzsteuer nach § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) hier: Verlängerung der Optionsfrist   Der Bundesgesetzgeber hatte mit dem Steuergesetz 2022 entschieden, die Optionsmöglichkeit nach § 27 Abs. 2 i. V. m. Abs. 22a UStG zu verlängern, um damit eine weitere Verschiebung der Umsatzsteuerpflicht für juristische Personen des öffentlichen Rechts um 2 Jahre zu ermöglichen. Nunmehr wurde mit […]