Vorbehaltlich der Umsetzung des Artikels 11 im Gesetzentwurf der Landesregierung eines Haushaltsbegleitgesetzes 2025 vom 02.10.2024 möchten wir darauf hinweisen, dass u.a. folgende Änderungen im Beihilferecht zum 01.01.2025 in Kraft treten:

  • Erhöhung der Selbstbehalte:

 

 

Stufe

 

Besoldungsgruppen

 

Betrag

 

 1  A 10 bis A 11 160,00 €
 2  A 12 bis A 15, B 1, C 1, C 2, W 1, W 2, R 1 250,00 €
 3  A 16, B 2, B 3, C 3, W 3, R 2, R 3  400,00 €
 4 B 4 bis B 7, C 4, R 4 bis R 7  550,00 €
 5  höhere Besoldungsgruppen  710,00 €

 

  • Streichungen der Leistungen an Heilpraktiker*innen
  • Streichung der Brillengestelle für Erwachsene

 

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Dann möchten wir uns Ihnen gerne mit unserem neuen #Crewvakclip vorstellen.

Viel Spass beim Schauen.

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