Im Vorgriff auf beabsichtigte Änderungen der Beihilfeverordnung zur Umsetzung des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) zur Konkretisierung des § 12 Abs. 7 BhVO sind folgende Regelungen ab 01.01.2022 anzuwenden:

Zu § 12a Abs. 1 BhVO:

Für Aufwendungen bei häuslicher Pflege sind höchstens folgende Pauschalen beihilfefähig:

in Pflegegrad 2                     724 €,

in Pflegegrad 3                  1.363 €,

in Pflegegrad 4                  1.693 €,

in Pflegegrad 5                  2.095 €.

Zu § 12a Abs. 4 BhVO: Der Klammerzusatz in Satz 4 „50% des Höchstbetrages für Kurzzeitpflege“ ist unbeachtlich.

Zu § 12a Abs. 6 BhVO: Die Regelung zur Besitzstandswahrung in Satz 4 ist nicht mehr anzuwenden.

Zu § 12b Abs. 5 BhVO: Die nach Absatz 4 entstandenen pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege sind im Kalenderjahr beihilfefähig bis zu dem Gesamtbetrag von 1.774 €; § 12 Absatz 5 Satz 4 gilt entsprechend.

Zu § 12b Abs. 5 BhVO: In Satz 3 ist der Betrag auf 3.386 € anzuheben.

Zu § 12c  Abs. 1 BhVO: Es ist folgende ergänzende Regelung anzuwenden:  „Zusätzlich wird ein Leistungszuschlag nach den Maßgaben des § 43c SGB XI zur Begrenzung des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen gewährt.

Zudem gelten ab dem 01.01.2022 die in der anliegenden Datei dargestellten angepassten Höchstbeträge für Heilmittel. Die Änderungen der Anlage 4 zu § 9 Abs. 1 Nr. 3 BhVO sind farblich hervorgehoben.

 

Und schon wieder ist ein Jahr um!

Es ist viel passiert in diesem Jahr. Aus diesem Grund fassen wir in diesem Blogbeitrag die Highlights nochmal zusammen:

Nach langer Zeit im Homeoffice und mit Homeschooling stand das erste große Highlight der Ausbildung für Beeke und Nele dieses Jahr an:

Der Verwaltungseinführungslehrgang.

Wir wussten nicht genau was uns erwarten würde, nur, dass der Lehrgang aufgrund von Corona online stattfinden wird. Wir hatten trotzdem eine gute Zeit und nette Mitschüler und vor allem das große Glück, mit unserer kompletten Klasse zusammen zu bleiben und nicht aufgeteilt zu werden.

Lediglich für unsere Prüfungen, die an zwei aufeinander folgenden Tagen stattfanden, mussten wir vor Ort sein. Auch wenn der Lehrgang online stattfinden musste, fanden wir uns schnell zurecht und schlossen den Lehrgang mehr als zufriedenstellend ab. Einen ausführlichen Blogbeitrag gibt es dazu bereits, schaut also gerne noch einmal nach, wenn ihr mehr erfahren wollt. J

Zeitgleich dazu durfte die VAK den zweiten Jahrgang an Auszubildenden begrüßen, Jule und Marian, ein sehr großes Highlight! Dadurch haben wir zwei nette, hilfsbereite Kollegen in unserem Team begrüßen dürfen.

Kurz nachdem die beiden angekommen waren, ging es für die gesamte Ausbildungsabteilung zum Landtag in Kiel. Hier konnten wir mit dem Landtagsabgeordneten Lasse Petersdotter (Bündnis 90/Die Grünen) sprechen und ihm all unsere Fragen stellen. Es entwickelte sich ein interessantes und lehrreiches Gespräch. Auch hier haben wir bereits einen Blockbeitrag veröffentlicht.

Danach stand bereits der erste Berufsschulblock für Jule und Marian an.

Wieder zeitgleich, diesmal mit Berufsschulbeginn, startete Playbizz.

Dies ist ein Planspiel bei dem Auszubildende ein Bewusstsein für betriebs-wirtschaftliches Denken entwickeln sollen. Wir sind gespannt, wie sich das Planspiel entwickeln wird.

Wir freuen uns auf das nächste (Ausbildungs-) Jahr und was es für uns bereithält.

Bis dahin wünschen wir euch aber erst einmal eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Bleibt gesund.

Eure Azubis der VAK