Rundschreiben zur Sonderzahlung und Alimentation ab dem 3. Kind

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Hände tippen auf Taschenrechner und schreiben auf Schreibblock

Auch 2020  informiert das Finanzministerium Schleswig-Holstein darüber, dass das Rechtsstreitverfahren zur Sonderzahlung noch nicht abgeschlossen ist. Demnach sind keine erneuten Anträge diesbezüglich zu stellen, da im Falle einer höchstrichterlichen Verurteilung des Landes ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht werden würde. Nach Auffassung der damaligen Landesregierung solle für diejenigen Beamtinnen und Beamten, die keinen Antrag gestellt haben, in diesem Falle der Gleichbehandlungsgrundsatz gelten.

Hinzu kommt in diesem Jahr aber auch ein Hinweis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2020 (Aktenzeichen 2 BvL 6/17 u.a.), das eine Anpassung der Bezüge für Beamtinnen und Beamte mit drei und mehr Kindern erfordern wird. Eine Korrekturmaßnahme für alle Betroffenen ist mit dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2022 mit Rückwirkung der neuen Regelungen ab dem 01.01.2020 beabsichtigt.

Die zwei maßgeblichen Erlasse finden Sie hier:

https://www.vak-sh.de/wp-content/uploads/2020/12/VI-St-Rundschreiben-Sonderzahlung-2020.pdf

https://www.vak-sh.de/wp-content/uploads/2020/12/02-Erlass-Rechtsstreitverfahren-zur-Sonderzahlung-2007-vom-.pdf