Bezügekasse

Seit November 2003 verfügt die Versorgungsausgleichskasse (VAK) über die erforderlichen bereichsspezifischen Rechtsgrundlagen für die Gewährung der Bezügeleistungen für die im aktiven Beschäftigungsverhältnis stehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentlich-rechtlicher Häuser (vgl. auch: „Änderung des Gesetzes über die Versorgungsausgleichskasse vom 25. Nov. 2003, GVOBl. S-H S. 614“ sowie der „11. Nachtragssatzung, Amtsblatt v. 01.03.2004 S. 194“).

Der Bereich Bezügekasse hat zu Beginn des Jahres 2005 seinen Geschäftsbetrieb gestartet. Mittlerweile haben sich bereits mehr als 150 Häuser (Stand: Januar 2017) für eine Aufgabenübertragung entschieden.

Der Bereich Bezügekasse betreut zwischenzeitlich damit bereits ca. 26.000 Bezügefälle (Besoldung/Entgelt) seiner Mitglieder.
Zu den Häusern, die diese Aufgaben auf die Bezügekasse übertragen haben, zählen vorwiegend

  • Städte
  • Kreise
  • Ämter
  • Gemeinden
  • Zweckverbände
  • sonstige öffentlich-rechtliche Häuser des schleswig-holsteinischen Kommunalbereiches

Kontakt

Bei Fragen zu den hier dargestellten Inhalten und Leistungen können Sie sich gerne an unseren Bereichsleiter wenden. Dieser wird Ihnen fachgerecht zu entsprechenden Fragen oder Problemen zur Seite stehen.

Friedrich Rodewald

Bereichsleiter Bezügekasse

Sprechzeiten

Mo bis Do: 09:00-12:00 Uhr und 14:00-15:00 Uhr, Freitag von 09:00 – 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung

Die Einstufung “Preiswerte Leistungen“ sollte wörtlich genommen werden!

Jedenfalls ist dies immer dann der Fall, wenn die erbrachten Leistungsfelder auch tatsächlich in einer umfassenden Betrachtung in eine Beziehung zur Höhe des Verwaltungskostenersatzes gebracht werden.

So hat der Landesrechnungshof in seinen durchgeführten Kosten- u. Leistungsvergleichen in den Jahren 2005/2006 dem Fachbereich Bezügekasse seine wirtschaftliche Arbeitsweise ausdrücklich attestiert und festgestellt, dass sich eine Aufgabenübertragung der Bezügedienstleistungen für die ganz überwiegende Anzahl der im Rahmen eines Quervergleichs untersuchten Kommunen rechnen würde.

Die VAK-Bezügekasse gewährt im Rahmen von Mitgliedschaftsverhältnissen die Bezügedienstleistungen (Gewährung von Tarifentgelten und Besoldungen sowie aller damit verbundenen Nebenleistungen) als gesetzliche Vertreterin ihrer öffentlich-rechtlichen Mitglieder . Der Verwaltungskostenersatz fällt dabei aufgrund des hohen Gesamtvolumens auch im Vergleich zu öffentlich-rechtlichen Dienstleistern aus anderen Bundesländern außerordentlich günstig aus).

Darüber hinaus konnte unser Haus bei seinen Geschäftspartnern nicht unerhebliche Sonderkonditionen durchsetzen. Die ausgehandelten Sonderkonditionen kommen allen Mitgliedern, die diese Aufgabenfelder übertragen haben, gleichermaßen zu Gute.

Die VAK-Bezügekasse ist als öffentlich-rechtliche Einrichtung nicht gewinnorientiert.

Sie ist lediglich gehalten, ihre Leistungen kostendeckend zu erwirtschaften! Etwaige Überschüsse kommen daher in voller Höhe wieder der Mitgliedergemeinschaft der Bezügekasse zu Gute.

Die Versorgungsausgleichskasse ist eine öffentlich-rechtliche Personaldienstleisterin.

Die Organisationsstrukturen des Hauses und aller Fachbereiche im Dienstleistungsbereich sind demzufolge umfassend auf die Bedürfnisse und Gegebenheiten zahlreicher rechtlich voneinander unabhängiger Häuser ausgerichtet. Dies gilt gleichermaßen für den Fachbereich „Bezügekasse“. Die Beschäftigten des Fachbereichs Bezügekasse stehen im ständigen Dialog sowohl mit den betreuten Beschäftigten selbst, als auch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Personalabteilungen ihrer Mitglieder. Dies ist die Grundvoraussetzung dafür, den Anforderungen und Bedürfnissen der Mitglieder und der betreuten Beschäftigten, unter Berücksichtigung der vom Gesetzgeber zugeordneten Aufgabenfelder, gleichermaßen bestmöglich und dauerhaft gerecht werden zu können.

Es gibt wohl nur wenig vergleichbar sensible Bereiche der Personalverwaltung als die damit verbundenen Zahlfelder.

Je kleiner dabei der Personalkörper eines Hauses ausfällt, desto empfindlicher trifft ein Personalausfall im Bezügebereich die Beschäftigten! Größeren Einrichtungen wie der Bezügekasse fällt es naturgemäß tendenziell leichter, derartige Störungsfelder organisatorisch auszugleichen!

Die Anforderungen an eine rechtskonforme Gewährung der Bezüge binden erhebliche Zeitanteile und bedingen langjährige einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personal- und Bezügestellen.

Die Konzentration auf Kernkompetenzen verhilft den jeweiligen Mitgliedern zu den erforderlichen Freiräumen für ggf. angestrebte organisatorische Neuausrichtungen und Schwerpunktebildungen im eigenen Haus.

Das Personal in der Bezügekasse besteht zum ganz überwiegenden Teil aus langjährig und einschlägig erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Personal- und/oder Bezügestellen des öffentlichen Dienstes.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalabteilungen der Mitglieder der Bezügekasse sowie die betreuten Beschäftigten können also regelmäßig darauf vertrauen, in der Bezügekasse einschlägig erfahrenes, qualifiziertes Personal vorzufinden, welches auch mit schwierigeren Einzel- u. Sachfeldern aus dem Bezügerecht incl. der damit einhergehenden Nebenfelder gut vertraut ist.

Die kommunale Wirklichkeit setzt sich aus einer Vielzahl selbständiger kleinerer, mittlerer und einiger weniger, größerer Häuser zusammen.

Selbst für größere Häuser ist es aus den unterschiedlichsten Gründen heraus vielfach ausgesprochen aufwändig und schwierig oder einfach nicht durchsetzbar (nicht ausreichendes Geschäftsvolumen, mangelnde Spezifizierung) bei Geschäftspartnern und sonstigen Stellen hinreichend „Gehör zu finden“.

Die Bündelung und Übertragung zahlreicher Bezügefälle bei einem zentralen Dienstleister wirkt dem entgegen und kann, wie die Praxis in verschiedensten Fällen bereits erwiesen hat, im Ergebnis zu einer wirksamen Durchsetzung gemeinsamer kommunaler Interessen führen.

Moderne zukunftsorientierte Personalarbeit ist ohne eine leistungsfähige IT-Landschaft (Serviceorientierte IT-Architekturen) nicht mehr vorstellbar.
Zukunftssicherheit, verbunden mit der Gewährleistung eines möglichst langfristigen Investitionsschutzes, lassen einen regelmäßigen informellen Austausch und soweit möglich, auch die Eingehung von Kooperationen unverzichtbar erscheinen.

Die VAK-Bezügekasse ist von Beginn ihrer Geschäftsaufnahme an stets um eine weitestgehend enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (Kommunale Landesverbände, Arbeitgeberverband, Ministerien, Mitgliedern und sonstigen Partnern) bemüht.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezügekasse sind demzufolge an verschiedensten kommunalen, länderübergreifenden oder auch mitgliedsinternen Arbeitsgruppen und Projekten beteiligt.

Beispielhaft sollen an dieser Stelle das länderübergreifende IT- u. Organisationsprojekt „Kooperation Personaldienste der Freien- und Hansestadt Hamburg und des Landes Schleswig-Holstein“ sowie das Projekt „Strategierunde Permis“ der Kommunalen Landesverbände angeführt werden.

Die Übertragung der Bezügedienstleistungen auf die VAK-Bezügekasse stellt eine rechtlich abgesicherte Alternative zur Eigenverwaltung des Bezügebereichs in den jeweiligen Einzelhäusern dar. Ein vergleichsweise hoher Grad an Arbeitsteiligkeit gewährleistet ein hohes Maß an Fachkompetenz und Aufgabensicherheit zu vertretbaren Kostenfolgen.

Die Versorgungsausgleichskasse verfügt über alle erforderlichen rechtlichen Grundlagen für die Wahrnehmung der Bezügedienstleistungen (vgl. „Änderung des Gesetzes über die Versorgungsausgleichskasse vom 25. Nov. 2003, GVOBl. S-H S. 614“ sowie der „11. Nachtragssatzung, Amtsblatt v. 01.03.2004 S. 194“).

Für Prüfungen der Versorgungsausgleichskasse ist der Landesrechnungshof zuständig. Eine Vorprüfung erfolgt jährlich durch wechselnde Mitglieder der Rechnungsprüfungsämter der Kreise und kreisfreien Städte, soweit diese der Solidargemeinschaft der Versorgungsausgleichskasse angehören.

Das Geschäftsvolumen der Versorgungsausgleichskasse im Bezügebereich hat von Jahr zu Jahr ein erhebliches Wachstum erfahren.
Dieser Erfolg ist insbesondere auch den Empfehlungen und der Stützung unserer Mitglieder, aber nicht zuletzt auch der Unterstützung und der Empfehlungen des Innen- und des Finanzministeriums des Landes Schleswig-Holstein, dem Landesrechnungshof sowie den Kommunalen Landesverbänden zu verdanken.

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Hände tippen auf Taschenrechner und schreiben auf Schreibblock

Auch 2020  informiert das Finanzministerium Schleswig-Holstein darüber, dass das Rechtsstreitverfahren zur Sonderzahlung noch nicht abgeschlossen ist. Demnach sind keine erneuten Anträge diesbezüglich zu stellen, da im Falle einer höchstrichterlichen Verurteilung des Landes ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht werden würde. Nach Auffassung der damaligen Landesregierung solle für diejenigen Beamtinnen und Beamten, die keinen Antrag gestellt haben, in diesem Falle der Gleichbehandlungsgrundsatz gelten.

Hinzu kommt in diesem Jahr aber auch ein Hinweis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2020 (Aktenzeichen 2 BvL 6/17 u.a.), das eine Anpassung der Bezüge für Beamtinnen und Beamte mit drei und mehr Kindern erfordern wird. Eine Korrekturmaßnahme für alle Betroffenen ist mit dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2022 mit Rückwirkung der neuen Regelungen ab dem 01.01.2020 beabsichtigt.

Die zwei maßgeblichen Erlasse finden Sie hier:

https://www.vak-sh.de/wp-content/uploads/2020/12/VI-St-Rundschreiben-Sonderzahlung-2020.pdf

https://www.vak-sh.de/wp-content/uploads/2020/12/02-Erlass-Rechtsstreitverfahren-zur-Sonderzahlung-2007-vom-.pdf