Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Moin Moin und herzlich willkommen beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement

Jeder Arbeitgebende ist nach §167 Absatz 2 SGB IX gesetzlich dazu verpflichtet, allen Beschäftigten, die länger als 6 Wochen (42 AU-Tage) innerhalb von 12 Monaten ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein BEM Gespräch anzubieten. Auf den Einzelfall angewendet, soll es helfen Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten.

Sie möchten die gesetzliche Vorschrift optimal umsetzen? Dann sind wir der richtige Partner für Sie.

Was bieten wir? / Unser Angebot:

  • Vollständige Begleitung des BEM-Prozesses
  • Unterstützung bei der Erstellung einer BEM Dienstvereinbarung
  • Betreuung, Durchführung und Dokumentation der Mitarbeitergespräche
  • Entwicklung von Maßnahmen
  • Unterstützung bei der Entwicklung einer nachhaltigen BEM Strategie
  • Neutralität & Objektivität -> dies führt zu mehr Akzeptanz für BEM bei den Beschäftigten
  • eine rechtssichere Dokumentation
  • (monatliche Newsletter zu gesundheitsspezifischen Themen, regelmäßige Bewegungsvideos, mögliche Unterstützung beim betrieblichen Gesundheitsmanagement)
  • Teilnahme als Berater an internen Gesprächen (Mitarbeiterversammlung, Personalversammlung)

Mit unserer neuen Dienstleistung bieten wir eine ganzheitliche Betrachtung des Themas „Betriebliches Eingliederungsmanagement“. Wir setzen bereits vor dem Gesprächsangebot nach 6 Wochen Erkrankung durch verschiedene präventive Angebote an.  Ziel ist die Gesunderhaltung Ihrer Beschäftigten und damit die bestmögliche Vereinbarung von Gesundheit und Arbeit (Work – Health – Balance).

Das ist 

Als Kunde erhalten Sie von uns regelmäßig Informationen in Form von Newslettern und Videos, die Sie und Ihre Belegschaft erinnern sollen, selber wieder aktiv zu werden und dem
– zum Teil ungesunden – Arbeitsstil, mit sinnvollen Pausen für die eigene Gesundheit zu unterbrechen.

Gerne besprechen wir mit Ihnen persönlich, wie wir gemeinsam ein BEM in Ihrem Haus durchführen können.

Rufen Sie uns gerne an!

Für weitere Informationen schauen Sie gern in unseren Flyer:

Flyer BEM VAK
BEM-Member

Besuchen Sie unseren  Mitgliederbereich für Be(member):

Schaubild BEM, wenn Sie sich für uns entscheiden, Ablauf wie das Verfahren wäre

Kontakt

Bei Fragen zu den hier dargestellten Inhalten und Leistungen können Sie sich gerne an unseren Bereichsleiter wenden. Dieser wird Ihnen fachgerecht zu entsprechenden Fragen oder Problemen zur Seite stehen.

Tim Jaschke

Bereichsleiter Kommunales Personalmanagement

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Kontakt

Im Gegensatz zu einem internen Fallmanagement werden durch die Auslagerung des Verfahrens belastende Rollen-/Interessenkonflikte vermieden. Personaler erfahren durch BEM vieles, was aufgrund des hohen Schutzbedarfes dieser Gesundheitsdaten organisatorisch (und räumlich) von der Personalakte zu trennen ist. Eine klare Verteilung der Rollen durch ein externes BEM ermöglicht eine transparente Auseinandersetzung und Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessen. Es führt vielfach zu mehr Vertrauen der Beschäftigten und bindet keine unnötigen Kapazitäten des Unternehmens.

Wir entlasten Sie von komplexen Prozessen. Sie sparen Zeit und Arbeitsaufwand und werden mit einer rechtssicheren Dokumentation durch den gesamten Prozess begleitet. Als externer Dienstleister gehen wir diese Aufgabe neutral und objektiv an. Durch unsere neutrale und objektive Rolle im Verfahren fördern wir die Akzeptanz Ihrer Mitarbeiter für das BEM. Unsere BEM Berater bilden sich stetig fort, um Ihnen eine fachkundige Beratung und Betreuung bieten zu können.

Wir übernehmen die vollständige Begleitung des gesamten BEM-Prozesses. Darüber hinaus bieten wir auf Wunsch eine beratende Tätigkeit beim betrieblichen Gesundheitsmanagement, sowie bei internen Gesprächen (Mitarbeiter-, oder Personalversammlungen) an.

Mit BEM können wir die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten wiederherstellen und erhalten, Belastungen identifizieren und Präventivmaßnahmen einleiten. Dadurch können wir krankheitsbedingte Fehlzeiten oder Kündigungen reduzieren. Mit der Durchführung eines BEMs kann das Betriebsklima verbessert werden und es führt ebenfalls zu einem positiveren Unternehmensimage. Zur Prävention trägt Insbesondere unser BEM+  bei, mit dem wir Ihnen und Ihren Mitarbeitenden gesundheitsspezifisches Wissen auch außerhalb eines BEM Gespräches vermitteln können.

Für die Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements wird ein monatlicher Verwaltungskostenbeitrag erhoben. Maßgeblich für die Berechnung der monatlichen Kosten ist die Zahl der Personalfälle am Ende eines Monats.

Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an uns.

Die Verpflichtung zum BEM ist im Schwerbehindertenrecht verankert. Im Laufe der Zeit wurde jedoch gerichtlich geklärt, dass BEM nicht nur für schwerbehinderte oder gleichgestellte Beschäftigte, sondern für alle Beschäftigten gilt (Urteil des BAG vom 12.7. 2007 – 2 AZR 716/06).

Dazu zählen auch alle Aushilfskräfte, befristete Angestellte, Teilzeitkräfte und Angestellte im Beamtenverhältnis.

Claudia Kloss

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Schauen Sie nun unser Informationsvideo über unseren Bereich des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

Schön, dass Sie sich für weitergehende Informationen  zu   interessieren.

Hier erhalten Sie einen ersten Einblick, was Sie als Kund:innen mit BEM+ erwartet.

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