Derzeit erhalten wir vermehrt Anfragen zum Thema „Kinderzuschlag“. Zuständig für die Bearbeitung entsprechender Anträge ist jedoch stets die Bundesagentur für Arbeit (BA) – auch, wenn ein Elternteil im öffentlichen Dienst beschäftigt ist. Bei Fragen wenden Sie sich daher bitte direkt an die BA. Grundlegende Informationen zum Kinderzuschlag können Sie der Internetseite der BA entnehmen.

Kaffeetasse sowie Ringbuch und Tablet auf Holzuntergrund

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer neuen Dienstleistung.