Die Beihilfekasse freut sich, Ihnen mitteilen zu können, dass die Beihilfe-App „Meine Beihilfe“ für das Einreichen der Belege ab sofort genutzt werden kann. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier.  

Der schleswig-holsteinische Landtag hat am 13.12.2023 die Beteiligung an den Krankenversicherungsaufwendungen für Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern, die sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichert haben, beschlossen. Bitte wenden Sie sich zur Antragstellung direkt an Ihren jeweiligen Dienstherrn.       Foto: Shutterstock.com/Eugenio Marongiu

Durch Art. 4 des Gesetzes zur Fortentwicklung dienstrechtlicher Vorschriften vom 13. Dezember 2023 (GVOBl. S-H S. 634) wurde das Gesetz über die Versorgungsausgleichskasse geändert. Die aktualisierte Version der Lesefassung steht für Sie hier bereit.       Bild: NicoEINino/Shutterstock.com