Das Betriebliche Eingliederungsmanagement:
Jeder Arbeitgebende ist nach §167 Absatz 2 SGB IX gesetzlich dazu verpflichtet, allen Beschäftigten, die länger als 6 Wochen (42 AU-Tage) innerhalb von 12 Monaten ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein BEM Gespräch anzubieten. Auf den Einzelfall angewendet, soll es helfen Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten.
Sie möchten die gesetzliche Vorschrift optimal umsetzen? Dann sind wir der richtige Partner für Sie.
Was bieten wir? / Unser Angebot:
- Vollständige Begleitung des BEM-Prozesses
- Unterstützung bei der Erstellung einer BEM Dienstvereinbarung
- Betreuung, Durchführung und Dokumentation der BEM-Gespräche
- Entwicklung von Maßnahmen
- Unterstützung bei der Entwicklung einer nachhaltigen BEM- Strategie
- Neutralität & Objektivität -> dies führt zu mehr Akzeptanz für BEM bei den Beschäftigten
- eine rechtssichere Dokumentation
(monatliche Newsletter zu gesundheitsspezifischen Themen, regelmäßige Bewegungsvideos, mögliche Unterstützung beim betrieblichen Gesundheitsmanagement)- Teilnahme als Berater an internen Gesprächen (Mitarbeiterversammlung, Personalversammlung)
Mit unserer neuen Dienstleistung bieten wir eine ganzheitliche Betrachtung des Themas „Betriebliches Eingliederungsmanagement“. Wir setzen bereits vor dem Gesprächsangebot nach 6 Wochen Erkrankung durch verschiedene präventive Angebote an. Ziel ist die Gesunderhaltung Ihrer Beschäftigten und damit die bestmögliche Vereinbarung von Gesundheit und Arbeit (Work – Health – Balance).
Das ist 
Als Kunde erhalten Sie von uns regelmäßig Informationen in Form von Newslettern und Videos, die Sie und Ihre Belegschaft erinnern sollen, selber wieder aktiv zu werden und dem – zum Teil ungesunden – Arbeitsstil, mit sinnvollen Pausen für die eigene Gesundheit zu unterbrechen.
Gerne besprechen wir mit Ihnen persönlich, wie wir gemeinsam ein BEM in Ihrem Haus durchführen können.
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Kontakt
Warum ist Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) für Kommunen in Schleswig-Holstein strategisch wichtig?
BEM ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern ein zentrales Instrument zur Steuerung von Fehlzeiten, Personalkosten und Fachkräftesicherung. Für Kommunen und Gemeinden in Schleswig-Holstein bedeutet ein professionelles BEM: mehr Planungssicherheit, stabilere Teams und eine höhere Arbeitgeberattraktivität im öffentlichen Dienst.
Welche Risiken entstehen, wenn BEM nicht korrekt umgesetzt wird?
Ein fehlendes oder fehlerhaftes BEM kann erhebliche rechtliche und organisatorische Risiken verursachen. Dazu zählen:
- eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten bei personellen Maßnahmen
- erhöhte Fehlzeiten und Folgekosten
- Vertrauensverlust bei Mitarbeitenden
- rechtliche Nachteile in arbeitsrechtlichen Verfahren
Ein strukturiertes und dokumentiertes BEM sorgt hier für Sicherheit.
Wie hoch ist der Aufwand für unsere Verwaltung?
Ohne klare Strukturen bindet BEM erhebliche interne Ressourcen. Ein professionell aufgebautes oder extern begleitetes BEM reduziert diesen Aufwand deutlich, da Prozesse standardisiert und effizient umgesetzt werden.
Wie entlastet die VAK unsere Kommune in Schleswig-Holstein konkret?
Wir übernehmen zentrale Aufgaben wie:
- Prozessaufbau und Strukturierung
- Gesprächsführung und Fallbegleitung
- rechtssichere Dokumentation
- fachliche Beratung bei komplexen Fällen
Dadurch wird die Personalabteilung spürbar entlastet und gleichzeitig die Qualität des BEMs erhöht.
Ist BEM auch für kleine Kommunen und Gemeinden in Schleswig-Holstein sinnvoll?
Ja. Gerade kleinere Kommunen und Gemeinden in Schleswig-Holstein profitieren besonders von einem strukturierten und extern unterstützten BEM, da interne Ressourcen oft begrenzt sind. Ein schlankes, professionelles Vorgehen lässt sich auch in kleinen Kommunen effizient umsetzen.
Welche konkreten Ergebnisse können wir durch BEM erwarten?
Ein gut umgesetztes BEM führt in der Praxis zu:
- sinkenden Krankheitszeiten
- stabileren Arbeitsverhältnissen
- geringeren Folgekosten
- besserer Mitarbeiterbindung
Die Effekte zeigen sich häufig bereits mittelfristig.
Wie stellen wir sicher, dass unser BEM rechtssicher ist?
Ein rechtssicheres BEM erfordert klare Prozesse, Datenschutzkonformität und eine saubere Dokumentation. Die Einbindung eines erfahrenen Partners stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
Was bedeutet das „Plus“ hinter BEM (BEM+)?
Das „Plus“ in BEM+ steht für unsere ergänzende Gesundheitswelt. Neben dem klassischen Betrieblichen Eingliederungsmanagement erhalten Mitarbeitende Zugang zu einer exklusiven digitalen Gesundheitsplattform. Diese erweitert das BEM um präventive Angebote rund um Gesundheit, Stabilisierung und nachhaltige Arbeitsfähigkeit – unabhängig vom konkreten BEM-Fall.
Können wir auch nur Teile der BEM-Leistungen nutzen oder ausschließlich die Gesundheitswelt buchen?
Ja. Kommunen in Schleswig-Holstein haben flexible Möglichkeiten:
- BEM+ komplett: Das gesamte Paket aus strukturiertem BEM-Verfahren und Zugang zur Gesundheitswelt.
- Nur Gesundheitswelt (BGM-Maßnahme): Die digitale Gesundheitswelt kann auch unabhängig vom BEM als eigenständige Maßnahme im Betrieblichen Gesundheitsmanagement genutzt werden.
Damit lässt sich das Angebot individuell an die organisatorischen Strukturen, Ressourcen und Ziele der jeweiligen Kommune anpassen.
Welche Kosten entstehen für ein BEM?
Für die Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements in Kiel oder Schleswig-Holstein wird ein monatlicher Verwaltungskostenbeitrag erhoben. Maßgeblich für die Berechnung der monatlichen Zusatzkosten ist die Zahl der BEM-Fälle am Ende eines Monats.
Im Rahmen des kompletten BEM+ ist die Nutzung der BEM-Gesundheitswelt bereits in der monatlichen Verwaltungspauschale enthalten. Damit erhalten Mitarbeitende zusätzlich Zugang zu einer digitalen Gesundheitsplattform mit präventiven Angeboten zur Förderung von Gesundheit und Arbeitsfähigkeit.
Alternativ kann die BEM-Gesundheitswelt auch als eigenständige Maßnahme im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) gebucht werden, insbesondere wenn das BEM intern in der Kommune selbst durchgeführt wird. Investitionen in ein strukturiertes BEM sowie ergänzende Gesundheitsangebote zahlen sich langfristig durch geringere Fehlzeiten, höhere Stabilität in den Teams und eine stärkere Mitarbeiterbindung aus. Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an uns.
Wie kann unsere Kommune mit der VAK im BEM starten?
Wir kommen gerne zu Ihnen und stellen uns und unsere Dienstleistung vor. Nach unterschriebener Verwaltungsvereinbarung benötigen wir in der Regel eine Vorlaufzeit von zwei Monaten und können dann direkt durchstarten.
Myriam Bodtke
Betriebliches Eingliederungsmanagement










