Umsetzung des Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung für die Jahre 2025 -2027
Der Landtag hat am 18.09.2026 das obige Gesetz beschlossen. Die Umsetzung der daraus folgender Nachzahlung für die Jahre 2025 und 2026 wird mit der Zahlung der Dienstbezüge bzw. Versorgungsbezüge für den Monat November erfolgen. Von Nachfragen bzgl. der zu erwartenden Höhe der Nachzahlung bitten wir abzusehen, da wir diese aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht beantworten können.
Bei Versorgungsempfänger, die im Zeitraum vom 01.02.2025 – 31.10.2026 in den Ruhestand getreten sind bzw. noch treten, ist für die Nachzahlung der aus dem aktiven Dienst zustehenden Dienstbezüge die bis zum Eintritt in den Ruhestand zuständige Zahlstelle verantwortlich.

UnderhilStudio
Hanna Börm Fotografie