Informationen zum ELStAM-Verfahren
Ihre Gehalts- bzw. Versorgungszahlung im Dezember (für Januar 2026) kann von einer technischen Störung in der Übertragung der Lohnsteuerabzugsmerkmale vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an die Arbeitgeber betroffen sein. Seit Mitte November konnte das BZSt bundesweit nicht alle erforderlichen Daten an die Entgelt-, Besoldungs- Versorgungsstellen von Bund und Ländern bereitstellen.
Die Störung führt dazu, dass einige für die Steuerberechnung zu berücksichtigenden Lohnsteuerabzugsmerkmale (sog. ELStAM-Daten, wie bspw. Steuerklasse, Kirchensteuermerkmal, Freibeträge etc.) in Ihrer Gehalts- bzw. Versorgungsabrechnung für Januar 2026 nicht korrekt berücksichtigt werden können.
Betroffen sein können demnach vor allem folgende Konstellationen:
- Sie wurden im November oder Dezember eingestellt oder
- bei Ihnen haben im November steuerliche Änderungen (Steuerklassenwechsel, Geburt eines Kindes etc.) stattgefunden oder
- Sie sind privat kranken- und pflegeversichert.
Beschäftigte, deren Lohnsteuerabzugsmerkmale sich nicht geändert haben, sollten nicht betroffen sein.
Bei lohnsteuerrechtlichen Änderungen, die sich für Sie günstig auswirken würden, kann das Fehlen dieser Daten zu einer Erhöhung des Lohnsteuerabzugs und damit einer geringeren Nettoauszahlung für Januar 2026 führen.
Bei lohnsteuerrechtlichen Änderungen, die sich für Sie ungünstig auswirken würden (z. B. Wegfall eines Freibetrags), kann das Fehlen dieser Daten zu einem zu geringen Lohnsteuerabzug und damit zu einer zu höheren Nettoauszahlung für Januar 2026 führen.
Für privat kranken- und pflegeversicherte Beschäftigte gilt:
Ab dem 01.01.2026 werden infolge gesetzlicher Änderungen nur noch die tatsächlich gezahlten privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge bei der Lohnsteuer abgezogen und kein Vorsorgepauschbetrag mehr berücksichtigt. Dazu sollten seit November 2025 Versicherungsbeiträge für privat Kranken- und Pflegeversicherte elektronisch als ELStAM-Daten bereitgestellt werden. Die privaten Versicherungsunternehmen haben ihre Versicherten darüber informiert.
Diese Beiträge sind vom Bundeszentralamt für Steuern nicht im vollen Umfang an uns übermittelt worden. Aufgrund dieser fehlenden Datenübermittlung durch das Bundeszentralamt für Steuern werden in diesen Fällen in der Lohnsteuerberechnung für die Gehalts- bzw. Versorgungsabrechnung Januar 2026 keine Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt. Dieses hat in der Regel einen zu hohen Lohnsteuerabzug zur Folge.
Das Bundeszentralamt für Steuern, das für die Übermittlung der Daten zuständig ist, arbeitet mit Hochdruck an der Korrektur des Fehlers. Sobald das Bundeszentralamt für Steuern die ausstehenden ELStAM-Daten nachgeliefert hat, werden diese Daten mit der nächsten Gehalts- bzw. Versorgungsabrechnung automatisch ab Januar 2026 berücksichtigt und die fehlerhaften Lohnsteuerzahlungen rückwirkend korrigiert.
Bitte fordern Sie keine Ersatzbescheinigungen bei Ihrer zuständigen Versicherung an. Eine Korrektur bzw. eine Meldung der fehlenden Beiträge ist nur auf elektronischem Wege durch das Bundeszentralamt für Steuern möglich. Die VAK und auch die Finanzämter haben keinen Einfluss auf das elektronische Meldeverfahren.
Wir bitten Sie deshalb, in der Zwischenzeit von Rückfragen an uns und an die Finanzämter abzusehen.

lichtundfeder.de
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