Einträge von Ann-Kathrin Kerstan

Erreichbarkeit der VAK

Wie bereits mit Sonderrundschreiben vom 16.03.2020 ,20.04.2020 und 08.05.2020 allen Mitgliedern mitgeteilt, haben wir uns als Ihr Kommunaler Dienstleister sehr intensiv mit den möglichen Auswirkungen durch das Corona-Virus befasst. Die intern bei der VAK getroffenen Maßnahmen haben sich bewährt, sodass wir auch weiterhin unsere Leistungen, insbesondere die Versorgungszahlungen, Beihilfezahlungen, sowie die Zahlung von Besoldung, Entgelt […]

Hinweis zur Beantragung des „Kinderzuschlags“

Derzeit erhalten wir vermehrt Anfragen zum Thema „Kinderzuschlag“. Zuständig für die Bearbeitung entsprechender Anträge ist jedoch stets die Bundesagentur für Arbeit (BA) – auch, wenn ein Elternteil im öffentlichen Dienst beschäftigt ist. Bei Fragen wenden Sie sich daher bitte direkt an die BA. Grundlegende Informationen zum Kinderzuschlag können Sie der Internetseite der BA entnehmen.