Jedem Anwender des
Verfahrens KoPers obliegt es, die Ordnungsmäßigkeit des automatisierten
Verfahrens zu gewährleisten. Somit kommen auf jeden Anwender insbesondere
Aufgaben nach dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG) zu.
Die Aufgaben einer zentralen Stelle werden in § 2 der Landesverordnung über die zentrale Stelle für das Verfahren KoPers vom 20.03.2012 im Einzelnen beschrieben. Im Wesentlichen sind dies folgende Aufgaben:
Diese Aufgaben sind von jedem einzelnen Nutzer bzw. Kunden des Verfahrens KoPers durchzuführen. Sowohl der Landesrechnungshof als auch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) befürworten auch im Bereich der Kommunen die Zentralisierung der Aufgaben entsprechend der Landesverordnung über die zentrale Stelle. Der Landesrechnungshof und das ULD haben sich daher dafür ausgesprochen, dass die VAK diese Funktion für die gesamte kommunale Familie in Schleswig-Holstein anbietet.
Bei Interesse an einer Übertragung der Aufgaben an die VAK i. S. einer zentralen Stelle wird Ihnen ein Mitwirkungsrecht bei der Erfüllung der Aufgaben vertraglich eingeräumt, wodurch Ihnen eine Einflussnahme auf die Wahrnehmung der Verfahrensverantwortung durch die VAK erhalten bleibt. Neben den beschriebenen Aufgaben steht Ihnen das Team der zentralen Stelle für sämtliche Fragen und ggf. Hilfestellungen in Bezug auf das Verfahren KoPers zur Verfügung.
Für weitere Informationen (z.B. Download für die Verfahrensakte zu KoPers) haben wir für Sie die Seite https://kopersuser.kommunalnord.de eingerichtet.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Versorgungsausgleichskasse
der Kommunalverbände
in Schleswig-Holstein
"Zentrale
Stelle"
Knooper Weg 71
24116 Kiel
Leitung:
Tim
Jaschke
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