Jedem Verantwortlichen des Verfahrens dPersonalmanagement obliegt es, die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten einzuhalten (Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DS-GVO). Mit Hilfe einer angemessenen Dokumentation wird dieser Pflicht nachgekommen.
Folgende Inhalte müssen mit der Dokumentation nach Art. 5 Abs. 1 DS-GVO nachgewiesen werden:
- Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz,
- Zweckbindung,
- Datenminimierung,
- Richtigkeit,
- Speicherbegrenzung,
- Integrität und Vertraulichkeit
Diese Aufgaben sind von jedem einzelnen Verantwortlichen des Verfahrens dPersonalmanagement durchzuführen. Sowohl der Landesrechnungshof als auch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) befürworten auch im Bereich der Kommunen die Zentralisierung der Aufgaben entsprechend der „Landesverordnung über die zentrale Stelle für das Verfahren KoPers“ vom 20.03.2012. Der Landesrechnungshof und das ULD haben sich daher dafür ausgesprochen, dass die VAK diese Funktion für die gesamte kommunale Familie in Schleswig-Holstein anbietet.
Bei Interesse an einer Übertragung der Aufgaben an die VAK i. S. einer zentralen Stelle wird Ihnen ein Mitwirkungsrecht bei der Erfüllung der Aufgaben vertraglich eingeräumt, wodurch Ihnen eine Einflussnahme auf die Wahrnehmung der Verfahrensverantwortung durch die VAK erhalten bleibt. Neben den beschriebenen Aufgaben steht Ihnen das Team der zentralen Stelle für sämtliche Fragen und ggf. Hilfestellungen in Bezug auf das Verfahren KoPers zur Verfügung.
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