Die VAK

Willkommen bei der VAK

Wir sind der Dienstleister für Kommunen und kommunale Einrichtungen in Schleswig Holstein und bieten Ihnen unsere vielseitigen, passgenauen, kostengünstigen und rechtssicheren Leistungen in folgenden Bereichen an:

Erfahren Sie auf den nachfolgenden Seiten mehr über uns und unsere Arbeit.

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts erfolgen unsere Dienstleistungen auf Grundlage des Gesetzes über die Versorgungsausgleichskasse und unserer Satzung.

So kommen Sie zu uns:

Kontakt

Nils Lindemann

Geschäftsführer

Über uns

Entstanden ist die Versorgungsausgleichskasse Schleswig-Holstein (kurz VAK) im Jahr 1949, um eine zentrale, kommunale Beamtenversorgung in Schleswig-Holstein sicherzustellen.

Wir sind eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Kiel und unterstehen der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein.
Zu unseren Mitglieder und Kunden gehören Ämter, Gemeinden, Städte, Kreise, Zweckverbände sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts in Schleswig-Holstein.

Im Laufe der Zeit hat sich unser Dienstleistungsspektrum vervielfacht, sodass wir Ihnen in unseren verschiedenen Aufgabengebieten ein großes Portfolio an Dienstleistungen anbieten können.

Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick über die Aufgaben, die wir für unsere Mitglieder übernehmen:

Die VAK auf einen Blick

Unsere Grundlagen

Die VAK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in Kiel. Sie besitzt Dienstherrenfähigkeit im Sinne der beamtenrechtlichen Vorschriften.

Hier erhalten Sie alle Informationen zu der Corona-Pandemie:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder der VAK,

angesichts der derzeitigen saisonalen Verbesserung der Corona-Gesamtlage, insbesondere der aktuellen Entwicklung der Infektionszahlen und der Anpassung der daraus folgenden Gefährdungsbeurteilungen ist es uns möglich, die bisherigen arbeitsschutzrechtlichen Zugangsbeschränkungen zu den Dienstgebäuden der VAK nach und nach zu lockern.

Daher erhalten Besucherinnen und Besucher nach Terminabsprache ab sofort wieder Zugang zu den Dienstgebäuden der VAK. Die gängigen Hygienevorschriften, wie z.B. Tragen einer medizinischen Mund-Nasenbedeckung, Abstandsgebot und Händedesinfektion bleiben derzeit noch in Kraft. Die 3G-Regel gilt insoweit nicht mehr.

Darüber hinaus stehen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihnen weiterhin in gewohntem Maße zur Beantwortung von Fragen als Ansprechpartner für Ihre Anliegen per Telefon, E-Mail oder auf dem Postwege zur Verfügung.

Schriftliche Mitteilungen für den Bereich Versorgung richten Sie dazu bitte per E-Mail an die Adresse info@vak-sh.de oder aber auf dem Postwege.

Für Mitteilungen der Personalstellen der Mitglieder an den Bereich Bezüge bitten wir anstatt des Postwegs unser Mitgliederportal VAKdirekt zu nutzen. Fragen zum Mitgliederportal können Sie gern an Frau Trost, Tel. 0431/5701-128, richten. Sonstige Mitteilungen an den Bereich richten Sie bitte möglichst per Mail an die bekannten Adressen oder an bezuege@vak-sh.de.

Den Bereich Beihilfen der VAK erreichen Sie telefonisch von Montag bis Freitag in der Zeit von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr unter den bekannten Durchwahlnummern sowie per Mail unter beihilfe@vak-sh.de.

Den Bereich Kommunales Personalmanagement erreichen Sie ebenfalls wie gewohnt per E-Mail und telefonisch.

Vielen Dank für Ihr Verständnis, bleiben Sie gesund,

Ihre VAK-Geschäftsführung